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Steuerrecht





       scherweise arbeitstäglich oder je Arbeitswoche   Filialen sind nach Dienstreisegrundsätzen gel-  Mitarbeiter im Homeoffice sollten daher in ihren
       zwei volle Arbeitstage oder          tend zu machen.                     Arbeitsverträgen oder anderen Unterlagen nach-
       mindestens ein Drittel Ihrer vereinbarten regelmä-  Beispiel:            schauen, ob sie überhaupt (noch) einer Tätigkeits-
       ßigen Arbeitszeit tätig werden sollen.  Der Arbeitgeber und  Arbeitnehmer haben im Rah-  stätte zugeordnet sind. Ist das nicht der Fall, sollte
       Das  heißt aber nicht, dass das  Arbeitszimmer   men eines "Homeoffice-Konzeptes" entschieden,   gegebenenfalls durch Aufzeichnungen festge-
                                                                                halten werden, wie viele Tage im Homeoffice ver-
       nun zur ersten Tätigkeitsstätte wird. Das Bundes-  es seinen Arbeitnehmern komplett selbst zu über-  bracht wurden und an wie vielen Tagen der Betrieb
       finanzministerium verfügt dazu: Das häusliche Ar-  lassen, ob sie am Betriebssitz oder von zuhause   oder die Behörde aufgesucht wurden.
       beitszimmer des Arbeitnehmers ist keine betrieb-  aus arbeiten möchten. Es gibt insoweit keinerlei ar-
       liche Einrichtung des Arbeitgebers und kann daher   beits- oder dienstrechtliche Weisung mehr. Der Ar-  Leider kommt diese Klarstellung jetzt erst und so
       niemals eine erste Tätigkeitsstätte sein. Dies gilt   beitnehmer beschließt daraufhin, seine berufliche   stellt sich die Frage, ob das im Nachhinein noch
       auch, wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ei-  Tätigkeit ganz überwiegend in seinem häuslichen   alles so nachvollzogen und belegt werden kann,
       nen oder mehrere Arbeitsräume anmietet, die der   Arbeitszimmer auszuüben und nur noch einen Tag   außerdem sollte man hier auch wieder ein biss-
       Wohnung des Arbeitnehmers zuzurechnen sind.  pro Woche die betriebliche Einrichtung seines Ar-  chen die Relationen im Blick behalten. Bei spo-
                                            beitgebers aufzusuchen, um dort z.B. die Post abzu-  radischen Fahrten in die Arbeit werden dann
       Aber es gibt eine  Ausnahme: Fahrten zum Be-  holen. Folge: Die Arbeitszeit in der Tätigkeitsstätte   zusätzlich zu den maximal 600 Euro Homeoffice-
       triebssitz oder zur Behörde können mit 30 Cent pro   des Arbeitgebers beträgt weniger als 1/3 der ge-  pauschale am Beispiel eines Arbeitswegs einfach
       gefahrenem Kilometer abziehbar sein, wenn über-  samten Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Zwar wird   von 20 km pro Arbeitstag nach Dienstreisegrund-
       haupt keine erste Tätigkeitsstätte (mehr) vorliegt.
                                            das häusliche Arbeitszimmer damit nicht zu einer   sätzen zusätzlich 6 Euro an Werbungskosten an-
       Das soll anhand eines Beispiels verdeutlicht wer-  ersten  Tätigkeitsstätte. Aber auch  am Unterneh-  setzbar, die bei Spitzensteuersatzzahlern zu ca. 3,00
       den.                                 menssitz des Arbeitgebers hat Schulze keine erste   Euro zusätzlicher Steuerersparnis führt. Man wird
       Der Arbeitnehmer soll seine berufliche Tätigkeit im   Tätigkeitsstätte, da er diese nicht arbeitstäglich auf-  also hier keine großen Steuerreduzierungen errei-
       häuslichen Arbeitszimmer ausüben und zusätzlich   sucht, dort nicht zwei volle Arbeitstage pro Woche   chen können.
       mehrmals pro Woche in jeweils verschiedenen Fili-  verbringt und dort zu jeweils weniger als 1/3 sei-  Daher bleibt uns zum Schluss des Artikels Ihnen
       alen seines Arbeitgebers nach dem Rechten sehen.   ner gesamten Arbeitszeit tätig wird. Vor allem aber   nur weiterhin zu wünschen, bleiben Sie gesund
       Er ist keiner Betriebsstätte zugeordnet. Die Arbeits-  besteht keine dienst- oder arbeitsrechtliche Fest-  und positiv.
       zeit in den verschiedenen Tätigkeitsstätten beträgt   legung oder eine irgendwie geartete Absprache
       jeweils weniger als 1/3 der gesamten Arbeitszeit   oder Weisung, dass das Büro am Unternehmenssitz
       des Arbeitnehmers. Folge: Das häusliche Arbeits-  - noch - eine erste Tätigkeitsstätte darstellt. Folge:
       zimmer ist nie erste Tätigkeitsstätte. Aber auch an   Die vereinzelten Fahrten ins Büro sind mit 30 Cent
       den anderen  Tätigkeitsstätten des Arbeitgebers   pro gefahrenem Km zu berücksichtigen.
       hat der Arbeitnehmer keine erste  Tätigkeitsstät-  Gerade das letzte Beispiel zeigt, dass in Corona-
       te, da er diese Tätigkeitsstätten nicht arbeitstäglich   zeiten viel mehr Arbeitnehmer ihre sporadischen
       aufsucht und dort jeweils weniger als 1/3 seiner ge-  Fahrten ins Büro nach Dienstreisegrundsätzen
       samten Arbeitszeit tätig wird. Die Fahrten zu den   geltend machen können als zunächst gedacht.


















































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