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Steuerrecht
Neues aus dem Steuerrecht
In unserem Artikel für diesen Monat befassen wir weder wirksam noch wirtschaftlich. Es verfehlt Lohnabzug bereits ein Werbungkostenpauschbe-
uns wieder mit einigen Themen „rund um das Steu- die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele zur Förde- trag von 1.000 Euro abgezogen wird und die 600
errecht“, ohne dabei natürlich aktuelle Entwick- rung der Gleichstellung. Eigentlich sollte das Fak- Euro nicht oben drauf, sondern in der 1.000 Euro
lungen im Kontext mit Corona zu vernachlässigen. torverfahren geringer Verdienende ermuntern, Pauschale beinhaltet ist. Stand heute sollte man,
Dieses Mal beschränken wir uns aber in diesem Be- eine sozialversicherungspflichtige (Vollzeit-)Er- nicht auf einer Steuer- und Sozialversicherungs-
reich auf das Thema, „Arbeit von Zuhause“. werbstätigkeit aufzunehmen. Das betrifft in der freiheit einer solchen Erstattung zu vertrauen.
Praxis überwiegend Ehefrauen. Allerdings wird das Theoretisch könnte zwar § 3 Nr. 50 EStG zum Zuge
1. Der Bundesrat will Online-Poker und virtu- Verfahren kaum genutzt. Nur 0,6 % der Berech- kommen, der einen steuerfreien Auslagenersatz er-
elles Automatenspiel besteuern tigten machen davon Gebrauch – trotz reichlich möglicht. Allerdings hat sich die Finanzverwaltung
Dazu hat er den Entwurf eines Gesetzes zur Än- Werbung. Sie sind dann aber meistens schon so- aktuell noch nicht zu der Frage des "Ersatzes" der
derung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und zialversicherungspflichtig tätig. Zudem ist das Fak- Homeoffice-Pauschale geäußert. Aber zumindest
der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- torverfahren lohnsteuerlich häufig unvorteilhaft früher hat sie in der Frage des Auslagenersatzes
und Lotteriegesetz vorgelegt. Der Gesetzentwurf und für die Finanzverwaltung, für die Verheirateten eine recht strenge Auffassung vertreten, die auch
sieht vor, Online-Poker und virtuelles Automaten- und ihre Arbeitgeber aufwendig. Der Bundesrech- mitunter von den Gerichten bestätigt worden ist:
spiel ebenso zu besteuern wie vergleichbare ande- nungshof empfiehlt, es abzuschaffen und die Ziele Pauschale Bürokostenzuschüsse des Arbeitgebers
re Glücksspielformen. Hintergrund ist die Legalisie- anders zu erreichen. für Aufwendungen eines häuslichen Arbeitszim-
rung dieser beiden Spielformen ab dem Sommer. Das können wir aus der Praxis nur so bestätigen, mers oder für die Übernahme der Kosten für die
Der Glückspielstaatsvertrag 2021, der im Juli 2021 eigentlich nie im Einsatz. Büroeinrichtung (z.B. Telefon, Faxgerät, Kopierer
in Kraft treten soll, lässt die Veranstaltung von vir- usw.) führen zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. und
tuellem Automatenspiel und Online-Poker erst- 3. Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung können nicht steuerfrei und sozialversicherungs-
mals auf Basis einer für alle Länder einheitlich er- und Lohnsteuer-Nachschau 2020 frei gezahlt werden
teilten Erlaubnis der Aufsichtsbehörde zu. Da sie Vielleicht mal interessant zu lesen, was denn ei- Auch wenn der Arbeitgeber mit dem Zuschuss
bislang nicht legal waren, gab es im bisherigen gentlich bei Betriebsprüfungen an zusätzlichen Ausgaben für die Einrichtung von eigenen Arbeits-
Rennwett- und Lotteriegesetz keine Vorgaben zur Mehreinnahmen durch die Prüfer generiert wird. plätzen erspart, erfolgen die Zahlungen nicht im
Besteuerung dieser Formen. Der Vorschlag des Auch in Zeiten mit und in Corona gibt es natürlich überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Ar-
Bundesrats lautet, Online-Poker und virtuelles weiterhin Steuerprüfungen. Mal im Amt, mal Vorort beitgebers
Automatenspiel künftig wie Rennwetten, Sport- beim Mandanten oder Steueberater.
wetten, öffentliche Lotterien und Ausspielungen 4.b)Homeoffice-Teil 2 - Sind gelegentliche
zu besteuern. Als Bemessungsgrundlage soll je- Das Bundesministerium für Finanzen teilte kürz- Fahrten zum Betrieb nun Dienstreisen?
weils der geleistete Spieleinsatz abzüglich der lich mit : nach den statistischen Aufzeichnungen Fahrten zur Arbeit, genauer gesagt zur "ersten Tä-
Steuer herangezogen werden, wovon sämtliche der obersten Finanzbehörden der Länder haben tigkeitsstätte", dürfen nur mit der Entfernungspau-
Aufwendungen des Spielers zur Teilnahme am die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalender- schale von 30 Cent je Entfernungs-km (ab 2021: 35
Spiel erfasst sind. Die beiden neuen Formen sollen jahr 2020 zu einem Mehrergebnis von 663,2 Mio.
jeweils mit 5,3 Prozent der Bemessungsgrundla- Euro geführt. Wir würden sagen, das hat sich aus Cent ab dem 21. Km) steuerlich geltend gemacht
ge besteuert werden. Die Lotteriesteuer würde un- dem Blickwinkel des Fiskus gelohnt. werden, während Dienstreisen mit 30 Cent pro ge-
verändert 20 Prozent betragen. Die Länder gehen Von den insgesamt ca. 2,6 Mio. Arbeitgebern wur- fahrenem Entfernungskilometer oder mit den tat-
von Steuermehreinnahmen in Höhe von 365 den 73.106 Arbeitgeber abschließend in 2020 ge- sächlichen Kosten abziehbar sind.
Millionen Euro jährlich aus. Insgesamt wollen die prüft. Es handelt sich hierbei sowohl um private Ar- Nun arbeiten derzeit sehr viele Arbeitnehmer
Länder das Rennwett- und Lotteriegesetz moder- beitgeber als auch um öffentliche Verwaltungen von zuhause aus, sei es im steuerlich anzuerken-
nisieren und an aktuelle Verhältnisse anpassen. Ir- und Betriebe. Im Kalenderjahr 2020 wurden durch- nenden häuslichen Arbeitszimmer oder sei es in
gendwer muss ja schließlich Geld in die Staatskas- schnittlich ca. 1.900 Prüfer eingesetzt. einer Arbeitsecke. Das Büro im Betrieb oder in der
sen spielen, bzw. spülen. Darüber hinaus haben sich 38 Lohnsteuerprüfer Behörde wird nur noch gelegentlich aufgesucht.
des BZSt für Steuern im Rahmen der Prüfungsmit- Da liegt der Gedanke nahe, dass die gelegentlichen
2. Bundesrechnungshof titelt: Satz mit X, Fak- Fahrten ins Büro des Arbeitgebers doch eigentlich
torverfahren war wohl nix wirkung an Prüfungen der Landesfinanzbehörden nach Dienstreise-Grundsätzen, also mit 30 Cent pro
beteiligt, von denen 161 im Jahr 2020 abgeschlos-
Der Bundesrechnungshof veröffentlicht neue Prü- sen wurden. je gefahrenem Km, abziehbar sein müssten. Oder
fungsergebnisse, die seine Bemerkungen 2020 er- anders ausgedrückt: Die erste Tätigkeitsstätte liegt
gänzen. „Mit den heute veröffentlichten Prüfungs- Im letzten Themenblock wollen wir uns nochmals doch eigentlich nicht mehr am Sitz des Unterneh-
ergebnissen aktualisieren wir die Grundlage für das etwas intensiver mit dem Thema Homeoffice be- mens oder der Verwaltung, sondern zuhause. Ganz
laufende parlamentarische Entlastungsverfahren. fassen, da hier doch immer wieder reichlich Fragen so einfach ist es leider wie so oft im Steuerrecht
Dadurch können wir unsere Feststellungen und an uns herangetragen werden. nicht. Der Grundsatz besagt, es kommt auf die Zu-
Empfehlungen kurzfristig einbringen und so dazu ordnung des Arbeitgebers an.
beitragen, dass Fehlentwicklungen und unwirt- 4 a) Homeoffice-Pauschale: Darf der Arbeitge- In den allermeisten Fällen ist die Frage, wo der Ar-
schaftliches Verhalten in der Bundesverwaltung ber 600 Euro steuerfrei erstatten? beitnehmer die "erste Tätigkeitsstätte" hat, schnell
schneller korrigiert werden“, sagte der Präsident Wie bereits berichtet können in den Jahren 2020 beantwortet: Die erste Tätigkeitsstätte ist eine orts-
des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich und 2021 Arbeitnehmer und Selbstständige, die feste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers,
der Veröffentlichung des Ergänzungsbandes. Der zuhause arbeiten und deren Arbeitsplatz nicht die der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist (§
Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsaus- steuerlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszim- 9 Abs. 4 EStG). Das bedeutet: Bleibt der Mitarbeiter
schusses des Deutschen Bundestages berät die- mer erfüllt, einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro arbeits- oder dienstrechtlich dem Betriebs- oder
se Prüfungsergebnisse bis zur parlamentarischen Tag als Werbungskosten oder Betriebsausgaben Behördensitz auch in der Coronazeit zugeordnet,
Sommerpause. geltend machen. Maximal sind in beiden Jahren besteht dort die erste Tätigkeitsstätte fort. Die gele-
Das sogenannte Faktorverfahren bei der Steu- 600 Euro im Jahr absetzbar. gentlichen Fahrten ins Büro sind nur mit der Entfer-
erklassenkombination IV/IV für Verheiratete ist Doch darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nungspauschale abziehbar.
auch bis zu 600 Euro Wenn im Arbeitsvertrag dazu keine Angaben
steuerfrei erstatten, vorhanden sind, dann gilt folgendes.
wenn sich dieser im Falls der Arbeitgeber eine dauerhafte Zuordnung
Homeoffice befindet? mittels Weisung nicht oder nicht eindeutig vorge-
Denn bei einigen ver- nommen hat, kommt es auf den Umfang der Ar-
pufft der steuerliche Ef- beitszeit an der Arbeitsstätte an. Als "erste Tätig-
fekt dadurch, dass dem keitsstätte" gilt dann die betriebliche Einrichtung,
Steuerpflichtigen beim an der Sie aufgrund Ihres Arbeitsvertrages typi-
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