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Steuerrecht





                                            Neues aus dem Steuerrecht

       In unserem Artikel für diesen Monat befassen wir   weder wirksam noch wirtschaftlich. Es verfehlt   Lohnabzug bereits ein Werbungkostenpauschbe-
       uns wieder mit einigen Themen „rund um das Steu-  die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele zur Förde-  trag von 1.000 Euro abgezogen wird und die 600
       errecht“, ohne dabei natürlich aktuelle Entwick-  rung der Gleichstellung. Eigentlich sollte das Fak-  Euro nicht oben drauf, sondern in der 1.000 Euro
       lungen im Kontext mit Corona zu vernachlässigen.   torverfahren geringer  Verdienende ermuntern,   Pauschale beinhaltet ist. Stand heute sollte man,
       Dieses Mal beschränken wir uns aber in diesem Be-  eine sozialversicherungspflichtige (Vollzeit-)Er-  nicht auf einer Steuer- und Sozialversicherungs-
       reich auf das Thema, „Arbeit von Zuhause“.  werbstätigkeit  aufzunehmen.  Das betrifft in der   freiheit einer solchen Erstattung zu vertrauen.
                                           Praxis überwiegend Ehefrauen. Allerdings wird das   Theoretisch könnte zwar § 3 Nr. 50 EStG zum Zuge
       1. Der Bundesrat will Online-Poker und virtu-  Verfahren kaum genutzt. Nur 0,6 % der Berech-  kommen, der einen steuerfreien Auslagenersatz er-
       elles Automatenspiel besteuern      tigten machen davon Gebrauch – trotz reichlich   möglicht. Allerdings hat sich die Finanzverwaltung
       Dazu  hat  er den  Entwurf  eines  Gesetzes  zur  Än-  Werbung. Sie sind dann aber meistens schon so-  aktuell noch nicht zu der Frage des "Ersatzes" der
       derung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und   zialversicherungspflichtig tätig. Zudem ist das Fak-  Homeoffice-Pauschale geäußert. Aber zumindest
       der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett-   torverfahren lohnsteuerlich häufig unvorteilhaft   früher  hat sie in  der  Frage des  Auslagenersatzes
       und Lotteriegesetz vorgelegt. Der Gesetzentwurf   und für die Finanzverwaltung, für die Verheirateten   eine recht strenge Auffassung vertreten, die auch
       sieht vor, Online-Poker und virtuelles Automaten-  und ihre Arbeitgeber aufwendig. Der Bundesrech-  mitunter von den Gerichten bestätigt worden ist:
       spiel ebenso zu besteuern wie vergleichbare ande-  nungshof empfiehlt, es abzuschaffen und die Ziele   Pauschale Bürokostenzuschüsse des Arbeitgebers
       re Glücksspielformen. Hintergrund ist die Legalisie-  anders zu erreichen.  für Aufwendungen eines häuslichen Arbeitszim-
       rung dieser beiden Spielformen ab dem Sommer.   Das können wir aus der Praxis nur so bestätigen,   mers oder für die Übernahme der Kosten für die
       Der Glückspielstaatsvertrag 2021, der im Juli 2021   eigentlich nie im Einsatz.  Büroeinrichtung (z.B.  Telefon, Faxgerät, Kopierer
       in Kraft treten soll, lässt die Veranstaltung von vir-                   usw.) führen zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. und
       tuellem Automatenspiel und Online-Poker erst-  3.  Ergebnisse der  Lohnsteuer-Außenprüfung   können nicht steuerfrei und sozialversicherungs-
       mals auf Basis einer für alle Länder einheitlich er-  und Lohnsteuer-Nachschau 2020   frei gezahlt werden
       teilten Erlaubnis der Aufsichtsbehörde zu. Da sie   Vielleicht mal interessant zu lesen, was denn ei-  Auch wenn der Arbeitgeber mit dem Zuschuss
       bislang nicht legal waren, gab es im bisherigen   gentlich bei Betriebsprüfungen an zusätzlichen   Ausgaben für die Einrichtung von eigenen Arbeits-
       Rennwett- und Lotteriegesetz keine Vorgaben zur   Mehreinnahmen durch die Prüfer generiert wird.   plätzen erspart, erfolgen die Zahlungen nicht im
       Besteuerung dieser Formen. Der Vorschlag  des   Auch in Zeiten mit und in Corona gibt es natürlich   überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Ar-
       Bundesrats lautet, Online-Poker und virtuelles   weiterhin Steuerprüfungen. Mal im Amt, mal Vorort   beitgebers
       Automatenspiel künftig wie Rennwetten, Sport-  beim Mandanten oder Steueberater.
       wetten, öffentliche Lotterien und Ausspielungen                          4.b)Homeoffice-Teil 2 - Sind gelegentliche
       zu besteuern. Als Bemessungsgrundlage soll je-  Das Bundesministerium für Finanzen teilte kürz-  Fahrten zum Betrieb nun Dienstreisen?
       weils der geleistete Spieleinsatz abzüglich der   lich mit : nach den statistischen Aufzeichnungen   Fahrten zur Arbeit, genauer gesagt zur "ersten Tä-
       Steuer herangezogen werden, wovon sämtliche   der  obersten Finanzbehörden  der  Länder haben   tigkeitsstätte", dürfen nur mit der Entfernungspau-
       Aufwendungen des Spielers zur  Teilnahme am   die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalender-  schale von 30 Cent je Entfernungs-km (ab 2021: 35
       Spiel erfasst sind. Die beiden neuen Formen sollen   jahr 2020 zu einem Mehrergebnis von 663,2 Mio.
       jeweils  mit 5,3 Prozent  der  Bemessungsgrundla-  Euro geführt. Wir würden sagen, das hat sich aus   Cent ab dem 21. Km) steuerlich geltend gemacht
       ge besteuert werden. Die Lotteriesteuer würde un-  dem Blickwinkel des Fiskus gelohnt.  werden, während Dienstreisen mit 30 Cent pro ge-
       verändert 20 Prozent betragen. Die Länder gehen   Von den insgesamt ca. 2,6 Mio. Arbeitgebern wur-  fahrenem Entfernungskilometer oder mit den tat-
       von  Steuermehreinnahmen in Höhe von 365   den 73.106 Arbeitgeber abschließend in 2020 ge-  sächlichen Kosten abziehbar sind.
       Millionen Euro jährlich aus. Insgesamt wollen die   prüft. Es handelt sich hierbei sowohl um private Ar-  Nun arbeiten  derzeit sehr viele Arbeitnehmer
       Länder das Rennwett- und Lotteriegesetz moder-  beitgeber als auch um öffentliche Verwaltungen   von zuhause aus, sei es im steuerlich anzuerken-
       nisieren und an aktuelle Verhältnisse anpassen. Ir-  und Betriebe. Im Kalenderjahr 2020 wurden durch-  nenden häuslichen Arbeitszimmer oder sei es in
       gendwer muss ja schließlich Geld in die Staatskas-  schnittlich ca. 1.900 Prüfer eingesetzt.  einer Arbeitsecke. Das Büro im Betrieb oder in der
       sen spielen, bzw. spülen.           Darüber hinaus haben sich 38 Lohnsteuerprüfer   Behörde wird nur noch gelegentlich aufgesucht.
                                           des BZSt für Steuern im Rahmen der Prüfungsmit-  Da liegt der Gedanke nahe, dass die gelegentlichen
       2. Bundesrechnungshof titelt: Satz mit X, Fak-                           Fahrten ins Büro des Arbeitgebers doch eigentlich
       torverfahren war wohl nix           wirkung an Prüfungen der Landesfinanzbehörden   nach Dienstreise-Grundsätzen, also mit 30 Cent pro
                                           beteiligt, von denen 161 im Jahr 2020 abgeschlos-
       Der Bundesrechnungshof veröffentlicht neue Prü-  sen wurden.             je gefahrenem Km, abziehbar sein müssten. Oder
       fungsergebnisse, die seine Bemerkungen 2020 er-                          anders ausgedrückt: Die erste Tätigkeitsstätte liegt
       gänzen. „Mit den heute veröffentlichten Prüfungs-  Im letzten Themenblock wollen wir uns nochmals   doch eigentlich nicht mehr am Sitz des Unterneh-
       ergebnissen aktualisieren wir die Grundlage für das   etwas intensiver mit dem Thema Homeoffice be-  mens oder der Verwaltung, sondern zuhause. Ganz
       laufende parlamentarische Entlastungsverfahren.   fassen, da hier doch immer wieder reichlich Fragen   so einfach ist es leider wie so oft im Steuerrecht
       Dadurch können wir unsere Feststellungen und   an uns herangetragen werden.  nicht. Der Grundsatz besagt, es kommt auf die Zu-
       Empfehlungen kurzfristig einbringen und so dazu                          ordnung des Arbeitgebers an.
       beitragen, dass Fehlentwicklungen und unwirt-  4 a) Homeoffice-Pauschale: Darf der Arbeitge-  In den allermeisten Fällen ist die Frage, wo der Ar-
       schaftliches  Verhalten in der Bundesverwaltung   ber 600 Euro steuerfrei erstatten?  beitnehmer die "erste Tätigkeitsstätte" hat, schnell
       schneller korrigiert werden“, sagte der Präsident   Wie bereits berichtet können in den Jahren 2020   beantwortet: Die erste Tätigkeitsstätte ist eine orts-
       des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich   und 2021 Arbeitnehmer und Selbstständige, die   feste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers,
       der Veröffentlichung des Ergänzungsbandes. Der   zuhause arbeiten und deren Arbeitsplatz nicht die   der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist (§
       Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsaus-  steuerlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszim-  9 Abs. 4 EStG). Das bedeutet: Bleibt der Mitarbeiter
       schusses des Deutschen Bundestages berät die-  mer erfüllt, einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro   arbeits- oder dienstrechtlich dem Betriebs- oder
       se Prüfungsergebnisse bis zur parlamentarischen   Tag als  Werbungskosten oder Betriebsausgaben   Behördensitz auch in der Coronazeit zugeordnet,
       Sommerpause.                        geltend machen. Maximal sind in beiden Jahren   besteht dort die erste Tätigkeitsstätte fort. Die gele-
       Das sogenannte  Faktorverfahren bei der Steu-  600 Euro im Jahr absetzbar.   gentlichen Fahrten ins Büro sind nur mit der Entfer-
       erklassenkombination IV/IV für Verheiratete ist   Doch darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer   nungspauschale abziehbar.
                                                              auch bis zu 600 Euro   Wenn im  Arbeitsvertrag  dazu  keine  Angaben
                                                              steuerfrei  erstatten,  vorhanden sind, dann gilt folgendes.
                                                              wenn sich dieser im   Falls der Arbeitgeber eine dauerhafte Zuordnung
                                                              Homeoffice befindet?   mittels Weisung nicht oder nicht eindeutig vorge-
                                                              Denn  bei einigen ver-  nommen hat, kommt es auf den Umfang der Ar-
                                                              pufft der steuerliche Ef-  beitszeit an der Arbeitsstätte an. Als "erste Tätig-
                                                              fekt dadurch, dass dem   keitsstätte" gilt dann die betriebliche Einrichtung,
                                                              Steuerpflichtigen beim   an der Sie aufgrund Ihres Arbeitsvertrages typi-

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