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Steuerrecht





       nungen, Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitzen   Einzelfall beschränken, was einen konkreten per-  desweit sei es das erste erfolgreiche internationale
       vermieten diese gerne über die Plattform Airbnb.   sonen- oder objektbezogenen Anfangsverdacht   Gruppenersuchen im Zusammenhang mit Vermie-
       Durch die kurzfristige Vermietung sind häufig deut-  für eine Zweckentfremdung voraussetze.   tungsumsätzen über Internetplattformen. Damit sei
       lich höhere Mieten zu erzielen, wie bei regelmäßiger   Offenbar vermutet die Finanzverwaltung aber,   ein wichtiger Durchbruch zur Aufhellung dieses er-
       Vermietung. Die entsprechenden  Vermietungs-  dass viele Airbnb-Vermieter ihrer Pflicht zur Anga-  heblichen Dunkelfeldes erreicht worden. Hamburg
       einkünfte sind selbstverständlich in der Steuer-  be der Mieteinnahmen erst gar nicht nachkommen.   musste mit Unterstützung anderer Bundesländer
       erklärung anzugeben, und zwar üblicherweise in   Im September wies die Hamburger Finanzbehör-  und des BZSt in dem langjährigen Verfahren im-
       der Anlage V. In einigen Fällen kann es sich auch um   de darauf hin, dass Airbnb die Daten von Vermie-  mer wieder Rückfragen des ausländischen Steuer-
       gewerbliche Einkünfte handeln; dann wären die An-  tern der Finanzverwaltung zur  Verfügung stellen   pflichtigen und der zuständigen ausländischen Be-
       lage EÜR und G auszufüllen.          muss. Genau genommen ist von einem „Weltweit   hörden begegnen. Diese Hartnäckigkeit habe sich
       Airbnb und ähnliche Portale sind auch zahlreichen   agierenden  Vermittlungsportal“ die Rede; aber,   nun  ausgezahlt.  Die  jetzt eingegangenen  Daten
                                                                                würden dazu beitragen, bisher den Finanzämtern
       Gemeinden mittlerweile ein Dorn im Auge; sie   dass es sich um Airbnb handelt, lässt sich zweifels-  verschwiegene Einnahmen aufzuspüren, um sie
       wollen kurzfristige Vermietungen unterbinden. Da-  ohne mutmaßen. In der zugrundeliegenden Pres-  der Besteuerung zu unterwerfen. Durch diese Mit-
       mit soll der Knappheit an Wohnraum entgegenge-  semeldung vom 2.9.2020 heißt es: „Die Servicestel-  teilung sind selbstverständlich sind nicht nur Ver-
       treten werden, denn die betroffenen Wohnungen   le Steueraufsicht Hamburg, eine Sondereinheit der   mieter aus Hamburg betroffen. Die Hamburger
       stehen nicht mehr zur Dauermiete zur Verfügung.   Steuerfahndung, hat für die deutsche Steuerverwal-  Finanzverwaltung wird die Daten den anderen Bun-
       München, aber auch Regensburg haben sich hier   tung in einem mehrere Jahre andauernden Verfah-  desländern zur Verfügung stellen. Dem Vernehmen
       ein Verbot ausgesprochen.            ren erreicht, dass Daten von Vermietern zu steuer-
                                            lichen Kontrollzwecken übermittelt werden. So wird   nach verlangen auch immer mehr Staaten die He-
       Die Vermieter wiederum sehen sich in ihren Rech-  es unredlichen  Vermietern von Ferienunterkünf-  rausgabe der Daten von Airbnb.
       ten beschnitten und fürchten um ihre Einnahme-  ten erheblich erschwert, ihre bisher dem Finanzamt   Es ist durchaus damit zu rechnen, dass Vermieter
       quelle. Daher klagen viele gegen die Zulässigkeit   nicht erklärten Einnahmen aus der Vermietung von   über kurz oder lang Post von den Finanzämtern im
       der so genannten Zweckentfremdungsverbote. An-  Wohnraum an Feriengäste weiter verborgen zu hal-  In- und Ausland erhalten.
       dere wiederum pochen darauf, dass Airbnb die Da-  ten. Im Zusammenwirken mit der Finanzbehörde   In diesem Sinne bleiben Sie weiterhin gesund
       ten von vermittelten Wohnungen erst gar nicht an   Hamburg, dem Bundeszentralamt für Steuern, ver-  und positiv und machen wir das Beste aus der
       die Gemeinden herausgeben dürfe und hoffen in-  schiedenen anderen Bundesländern und den Steu-  Situation!
       soweit auf Unterstützung von Airbnb selbst. Das Ba-  erbehörden des Sitzlandes des Vermittlungsportals
       yerische Verwaltungsgericht München hatte zwar   wurde eine Internetplattform im Rahmen eines so-
       entschieden, dass Airbnb die Daten zu Gastgebern   genannten internationalen Gruppenersuchens der
       von  vermittelten Wohnungen  an  die Gemeinden   Steuerfahndung Hamburg verpflichtet, die gefor-
       quasi „auf Vorrat“ herausgeben muss und damit die   derten steuerlich relevanten Daten für zahlreiche
       Klage der Airbnb Ireland UC abgewiesen. Der Baye-  deutsche Vermieter, die ihren Wohnraum über diese
       rische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) ist der Auf-  Internetplattform vermietet haben, an die deutsche
       fassung der Vorinstanz jedoch nicht gefolgt. Die Ge-  Steuerverwaltung herauszugeben. „Dies sei ein gro-
       meinden müssten sich auf Auskunftsersuchen im   ßer Erfolg der Steuerfahndung Hamburg. Bun-

















































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