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Steuerrecht






       triebe sollen u. a. auch durch eine Umsatzsteuer-  Veräußerung auch dann nicht gefährdet, wenn z.   dabei auf insgesamt 180 Fahrten im Kalender-
       regelung finanziell unterstützt werden: Für die   B. eine Wohnung im Jahr der Veräußerung im Üb-  jahr begrenzt; eine monatliche Begrenzung auf 15
       Abgabe von Speisen im Rahmen von Restaura-  rigen für einige Monate vermietet wird.   Fahrten erfolgt dagegen nicht.
       tionsleistungen (mit Ausnahme von Getränken)                             Beim pauschalen Verfahren unterbleibt ein Ansatz
       gilt für den Zeitraum vom  01.07.2020 bis zum   5.  Dienstwagen-Nutzung bei Homeoffice   der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätig-
       30.06.2021 statt des „normalen“ Steuersatzes (19   Wird einem Arbeitnehmer ein betrieblicher PKW   keitsstätte nur, wenn für einen  ganzen (vollen)
       %) der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von   auch  zur  Nutzung  für  private Zwecke  überlas-  Kalendermonat keine Fahrten stattgefunden ha-
       7 %.                                 sen, ist regelmäßig ein nach der sog. pauschalen 1   ben.
                                            %-Regelung ermittelter Nutzungsvorteil beim Ar-
       4. Kein privates Veräußerungsgeschäft bei Ver-  beitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungs-  Der Arbeitgeber muss die Anwendung einer der
         kauf einer selbstgenutzten  Wohnung und   pflichtig. Für  Fahrten zwischen  Wohnung und   beiden Berechnungsmethoden für jedes Kalen-
         kurzzeitiger Vermietung                                                derjahr einheitlich festlegen. Ein Wechsel der Be-
                                            erster Tätigkeitsstätte wird – ebenfalls in einem
       Wird eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach   pauschalen Verfahren – ein steuerpflichtiger Sach-  rechnungsmethode im Laufe des Kalenderjahres
       dem Erwerb veräußert, unterliegt ein dabei er-  bezug in Höhe von monatlich 0,03 % des Brutto-  ist nicht möglich. Die Einzelbewertung kann aber
       zielter Gewinn der Einkommensteuer (sog. privates   listenpreises des PKW pro Entfernungskilometer   noch später im Rahmen der Einkommensteuerver-
       Veräußerungsgeschäft). Steuerfrei ist die Veräuße-  angesetzt; die pauschale Ermittlung des Nutzungs-  anlagung mit Wirkung für das gesamte Kalender-
       rung dagegen dann, wenn die Immobilie zuvor zu   vorteils erfolgt unabhängig von der Anzahl der tat-  jahr rückwirkend angewendet werden.
       eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Dafür ge-  sächlichen Fahrten.        Voraussetzung für die Anwendung der Einzelbe-
       nügt es nach dem Gesetzeswortlaut, wenn eine                             wertung ist, dass der Arbeitnehmer gegenüber
       Selbstnutzung „im Jahr der Veräußerung und in   Es ist darauf hinzuweisen, dass bei Arbeitnehmern   dem Arbeitgeber (kalendermonatlich) fahrzeug-
       den beiden vorangegangenen Jahren“ vorliegt (§   mit vermehrten Arbeitszeiten im Homeoffice (wie   bezogen schriftlich erklärt, an welchen Tagen (mit
       23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).        z. B. aufgrund der aktuellen Corona-Krise) ggf. eine   Datumsangabe) er das betriebliche Fahrzeug tat-
                                            Einzelbewertung des Nutzungsvorteils  vorge-
       Dabei muss die Selbstnutzung noch nicht ein-  nommen werden kann. In diesem Fall werden nur   sächlich für Fahrten zwischen Wohnung und er-
       mal für den gesamten Dreijahreszeitraum vor der                          ster Tätigkeitsstätte genutzt hat; die bloße Angabe
       Ver-äußerung vorliegen. Die Nutzung muss zwar   die  tatsächlichen Fahrten zur Arbeitsstätte zu-  der Anzahl der Tage reicht nicht aus.
       in einem zusammenhängenden Zeitraum gege-  grunde gelegt und für jede Fahrt mit 0,002 % des   Es sind aber keine Angaben erforderlich, ob und
       ben sein. Es ist nach der Rechtsprechung des Bun-  PKW-Listenpreises je Entfernungskilometer ange-  ggf. wie der Arbeitnehmer an den anderen Ar-
       desfinanzhofs aber ausreichend, wenn die Selbst-  setzt.                  beitstagen zur ersten Tätigkeitsstätte gelangt ist.
       nutzung im kompletten Jahr vor der Veräußerung   Ein Wechsel zur Einzelbewertung kann insbeson-
       (dem „mittleren“ Kalenderjahr) erfolgt; im ersten   dere dann vorteilhaft sein, wenn der Arbeitnehmer   Betroffenen Arbeitnehmern ist ggf. zu empfeh-
       der 3 Jahre und im Veräußerungsjahr genügt aber   monatlich im Durchschnitt an weniger als 15 Ta-  len, zur Vereinfachung der Darlegungspflicht die
       jeweils ein Tag Selbstnutzung. Wenn diese Voraus-  gen (15 Tage × 0,002 % = 0,03 %) zur Arbeitsstät-  entsprechenden Aufzeichnungen zeitnah bereits
       setzungen vorliegen,  wird  die Steuerfreiheit  der   te fährt. Die Anwendung der Einzelbewertung ist   während des Kalenderjahres vorzunehmen.



















































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