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Steuerrecht
Neues aus dem Steuerrecht
1. Zuwendungen an von der Corona-Krise be- Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen: wendungen von bis zu 200.000 Euro steuerlich zu
troffene Personen Leistungen im Zusammenhang mit der Co- berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass das be-
Zur Abmilderung von wirtschaftlichen Bela- rona-Krise, die unter dem Gesichtspunkt des günstigte Objekt bei Beginn der Maßnahmen äl-
stungen aufgrund der Corona-Krise hat die Fi- Sponsoring oder zur Unterstützung von Ge- ter als 10 Jahre ist.
nanzverwaltung6 weitere Maßnahmen beschlos- schäftspartnern getätigt werden, können als Be- Begünstigte energetische Maßnahmen sind u.
sen: triebsausgaben abgezogen werden. Die Zuwen- a. Wärmedämmung, Lüftungs- und Heizungs-
dung von Wirtschaftsgütern oder Leistungen aus
Vereinfachter Zuwendungsnachweis: Bei Geld- dem Betriebsvermögen (nicht dagegen Geldlei- anlagen, Erneuerung von Fenstern und Außen-
spenden auf spezielle, für die Corona-Hilfe ein- stungen) an geschädigte und von der Corona-Kri- türen sowie Systeme zur energetischen Betriebs-
gerichtete Sonderkonten von inländischen ju- se betroffene Unternehmen und Einrichtungen (z. und Verbrauchsoptimierung; daneben sind auch
ristischen Personen des öffentlichen Rechts, B. Krankenhäuser) können darüber hinaus – auch die Kosten für einen Energieberater berücksichti-
inländischen öffentlichen Dienststellen oder von ohne betrieblichen Anlass – als Betriebsausgaben gungsfähig. Durch eine Verordnung ist festgelegt,
einem amtlich anerkannten inländischen Ver- berücksichtigt werden bzw. führen nicht zu Ent- welche Energieeffizienz bzw. weitere Vorausset-
band der freien Wohlfahrtspflege einschließlich nahmen. zungen die vorgenannten Maßnahmen erfüllen
seiner Mitgliedsorganisationen reicht – unabhän- müssen, um steuerlich begünstigt zu sein.
gig von der Höhe der Spende – ein Einzahlungs- Beim Empfänger sind erhaltene Zuwendungen Neben der Ausstellung einer Rechnung und der
oder Überweisungsbeleg (z. B. Kontoauszug, PC- grundsätzlich als Betriebseinnahme anzusetzen. Zahlung per Überweisung ist eine Bescheinigung
Ausdruck bei Onlinebanking) als Nachweis aus. Arbeitslohnspenden: Verzichten Arbeitnehmer des ausführenden Fachunternehmens bzw. En-
Auf eine formelle Spendenbescheinigung wird in- auf die Auszahlung von Teilen ihres Arbeitslohns, ergieberaters erforderlich. In einer aktuellen Ver-
soweit verzichtet. bleiben diese steuerfrei, wenn der Arbeitgeber waltungsanweisung wurde jeweils eine Muster-
entsprechende steuerbegünstigte Spenden im
Spendenaktionen von steuerbegünstigten bescheinigung veröffentlicht, von deren Inhalt,
Körperschaften: Gemeinnützige Körperschaften Zusammenhang mit der Corona-Krise leistet und Aufbau und Reihenfolge der Angaben nicht ab-
dies dokumentiert. Der Arbeitgeber hat auch den
wie z. B. Vereine oder Stiftungen dürfen ihre Mit- gewichen werden darf. Eine andere Gestaltung ist
tel nur für die in der Satzung vorgesehenen Zwe- außer Ansatz bleibenden Lohn im Lohnkonto auf- lediglich bezüglich der Adressfelder zulässig. Die
zuzeichnen oder eine entsprechende Verzichts-
cke verwenden. Die Finanzverwaltung gestattet erklärung des Arbeitnehmers zum Lohnkonto Bescheinigung kann dem Empfänger auch elek-
jedoch, dass entsprechende Einrichtungen ohne tronisch übermittelt werden.
Gefährdung ihrer Gemeinnützigkeit Spenden, die zu nehmen. Eine Berücksichtigung der entspre- Bei Eigentumswohnungen kann aus Vereinfa-
chenden Lohnteile als Spende beim Arbeitneh-
sie im Rahmen von Sonderaktionen erhalten ha- mer kommt nicht in Betracht. chungsgründen für energetische Maßnahmen
ben, direkt zur Unterstützung von Personen ein- eine Gesamtbescheinigung ausgestellt werden,
setzen, die von der Corona-Krise betroffen sind. wenn es sich um das Gesamtgebäude betreffen-
Die Bedürftigkeit der unterstützten Personen 2. Steuerermäßigung für energetische Maß- de Sanierungsaufwendungen handelt oder die
oder Einrichtungen ist jedoch zu prüfen und zu nahmen – Bescheinigung des Fachunterneh- Aufwendungen den einzelnen Wohnungen klar
dokumentieren. mens und eindeutig zugeordnet werden können. Es ist
Ausnahmsweise können auch Mittel, die nicht aus Für energetische Maßnahmen bei zu eigenen ausreichend, wenn der Verwalter die Kosten auf-
besonderen Spendenaktionen stammen, für von Wohnzwecken genutzten bzw. unentgeltlich zu teilt bzw. entsprechend zuordnet und dem jewei-
der Corona-Krise Betroffene eingesetzt werden. Wohnzwecken z. B. an Angehörige überlassenen ligen Miteigentümer mitteilt.
Das gilt insbesondere für Einkaufs- oder vergleich- Gebäuden, die nach dem 31.12.2019 begon- 3. Weiterveräußerung von Veranstaltungsti-
bare Dienste bzw. die Erstattung dabei entstan- nen wurden, kann über drei Jahre verteilt eine ckets steuerpflichtig?
dener Kosten sowie die Weiterleitung von Mit- Steuerermäßigung in Anspruch genommen wer- Liegen zwischen Kauf und Verkauf eines Wirt-
teln an andere steuerbegünstigte Körperschaften den; diese beträgt in den ersten beiden Jahren je- schaftsguts des Privatvermögens nicht mehr als
oder juristische Personen des öffentlichen Rechts weils 7 % der Aufwendungen, höchstens je 14.000 12 Monate, kann der Gewinn daraus als privates
bzw. inländische öffentliche Dienststellen, die da- Euro, und im dritten Kalenderjahr 6 %, höchstens Veräußerungsgeschäft der Einkommensteuer un-
mit von der Corona-Krise Betroffene unterstützen. 12.000 Euro. Für ein Objekt sind insgesamt Auf- terliegen (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
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