Page 20 - b16-aktuell-august-2020
P. 20

Steuerrecht





                                            Neues aus dem Steuerrecht

       1.  Zuwendungen an von der Corona-Krise be-  Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen:   wendungen von bis zu 200.000 Euro steuerlich zu
        troffene Personen                  Leistungen im Zusammenhang mit der Co-  berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass das be-
       Zur Abmilderung von wirtschaftlichen Bela-  rona-Krise, die unter dem Gesichtspunkt des   günstigte Objekt bei Beginn der Maßnahmen äl-
       stungen aufgrund der Corona-Krise hat die Fi-  Sponsoring  oder  zur  Unterstützung von Ge-  ter als 10 Jahre ist.
       nanzverwaltung6 weitere Maßnahmen beschlos-  schäftspartnern getätigt werden, können als Be-  Begünstigte energetische Maßnahmen sind u.
       sen:                                triebsausgaben abgezogen werden. Die Zuwen-  a.  Wärmedämmung, Lüftungs- und  Heizungs-
                                           dung von Wirtschaftsgütern oder Leistungen aus
       Vereinfachter Zuwendungsnachweis: Bei Geld-  dem Betriebsvermögen (nicht dagegen Geldlei-  anlagen, Erneuerung von Fenstern und Außen-
       spenden auf spezielle, für die Corona-Hilfe ein-  stungen) an geschädigte und von der Corona-Kri-  türen sowie Systeme zur energetischen Betriebs-
       gerichtete Sonderkonten von inländischen ju-  se betroffene Unternehmen und Einrichtungen (z.   und Verbrauchsoptimierung; daneben sind auch
       ristischen Personen des öffentlichen Rechts,   B. Krankenhäuser) können darüber hinaus – auch   die Kosten für einen Energieberater berücksichti-
       inländischen öffentlichen Dienststellen oder von   ohne betrieblichen Anlass – als Betriebsausgaben   gungsfähig. Durch eine Verordnung ist festgelegt,
       einem amtlich anerkannten inländischen  Ver-  berücksichtigt werden bzw. führen nicht zu Ent-  welche Energieeffizienz bzw. weitere  Vorausset-
       band der freien  Wohlfahrtspflege einschließlich   nahmen.                zungen die vorgenannten Maßnahmen erfüllen
       seiner Mitgliedsorganisationen reicht – unabhän-                         müssen, um steuerlich begünstigt zu sein.
       gig von der Höhe der Spende – ein Einzahlungs-   Beim  Empfänger sind erhaltene Zuwendungen   Neben der Ausstellung einer Rechnung und der
       oder Überweisungsbeleg (z. B. Kontoauszug, PC-  grundsätzlich als Betriebseinnahme anzusetzen.   Zahlung per Überweisung ist eine Bescheinigung
       Ausdruck bei Onlinebanking) als Nachweis aus.   Arbeitslohnspenden: Verzichten  Arbeitnehmer   des ausführenden Fachunternehmens bzw. En-
       Auf eine formelle Spendenbescheinigung wird in-  auf die Auszahlung von Teilen ihres Arbeitslohns,   ergieberaters erforderlich. In einer aktuellen Ver-
       soweit verzichtet.                  bleiben diese steuerfrei, wenn der Arbeitgeber   waltungsanweisung wurde jeweils eine Muster-
                                           entsprechende steuerbegünstigte  Spenden im
       Spendenaktionen von steuerbegünstigten                                   bescheinigung veröffentlicht, von deren Inhalt,
       Körperschaften: Gemeinnützige Körperschaften   Zusammenhang mit der Corona-Krise leistet und   Aufbau und Reihenfolge der Angaben nicht ab-
                                           dies dokumentiert. Der Arbeitgeber hat auch den
       wie z. B. Vereine oder Stiftungen dürfen ihre Mit-                       gewichen werden darf. Eine andere Gestaltung ist
       tel nur für die in der Satzung vorgesehenen Zwe-  außer Ansatz bleibenden Lohn im Lohnkonto auf-  lediglich bezüglich der Adressfelder zulässig. Die
                                           zuzeichnen oder eine entsprechende  Verzichts-
       cke verwenden. Die Finanzverwaltung gestattet   erklärung des Arbeitnehmers zum Lohnkonto   Bescheinigung kann dem Empfänger auch elek-
       jedoch, dass entsprechende Einrichtungen ohne                            tronisch übermittelt werden.
       Gefährdung ihrer Gemeinnützigkeit Spenden, die   zu nehmen. Eine Berücksichtigung der entspre-  Bei  Eigentumswohnungen kann aus  Vereinfa-
                                           chenden Lohnteile als Spende beim Arbeitneh-
       sie im Rahmen von Sonderaktionen erhalten ha-  mer kommt nicht in Betracht.  chungsgründen für energetische Maßnahmen
       ben, direkt zur Unterstützung von Personen ein-                          eine Gesamtbescheinigung  ausgestellt  werden,
       setzen, die von der Corona-Krise betroffen sind.                         wenn es sich um das Gesamtgebäude betreffen-
       Die Bedürftigkeit der unterstützten Personen   2. Steuerermäßigung für energetische Maß-  de Sanierungsaufwendungen handelt oder die
       oder Einrichtungen ist jedoch zu prüfen und zu   nahmen – Bescheinigung des Fachunterneh-  Aufwendungen den einzelnen  Wohnungen klar
       dokumentieren.                        mens                               und eindeutig zugeordnet werden können. Es ist
       Ausnahmsweise können auch Mittel, die nicht aus   Für  energetische Maßnahmen bei zu eigenen   ausreichend, wenn der Verwalter die Kosten auf-
       besonderen Spendenaktionen stammen, für von   Wohnzwecken genutzten bzw. unentgeltlich zu   teilt bzw. entsprechend zuordnet und dem jewei-
       der Corona-Krise Betroffene eingesetzt werden.   Wohnzwecken z. B. an Angehörige überlassenen   ligen Miteigentümer mitteilt.
       Das gilt insbesondere für Einkaufs- oder vergleich-  Gebäuden, die  nach dem 31.12.2019 begon-  3. Weiterveräußerung  von Veranstaltungsti-
       bare Dienste bzw. die Erstattung dabei entstan-  nen wurden, kann über drei Jahre verteilt eine   ckets steuerpflichtig?
       dener Kosten sowie die  Weiterleitung von Mit-  Steuerermäßigung in Anspruch genommen wer-  Liegen zwischen Kauf und  Verkauf eines  Wirt-
       teln an andere steuerbegünstigte Körperschaften   den; diese beträgt in den ersten beiden Jahren je-  schaftsguts des Privatvermögens nicht mehr als
       oder juristische Personen des öffentlichen Rechts   weils 7 % der Aufwendungen, höchstens je 14.000   12 Monate, kann der Gewinn daraus als privates
       bzw. inländische öffentliche Dienststellen, die da-  Euro, und im dritten Kalenderjahr 6 %, höchstens   Veräußerungsgeschäft der Einkommensteuer un-
       mit von der Corona-Krise Betroffene unterstützen.  12.000 Euro. Für ein Objekt sind insgesamt Auf-  terliegen (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG).



































       - 20 -   B16 aktuell  August 2020
   15   16   17   18   19   20   21   22   23   24   25