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Steuerrecht





       Bei Wohngrundstücken wird zur Ermittlung der   Soweit für gemischt genutzte Grundstücke sowie   und  Gewinn  aufgrund von materiellen  Fehlern
       Bemessungsgrundlage an die aus dem Mikrozen-  Geschäftsgrundstücke weder tatsächlich verein-  beispielsweise in der Kassenbuchführung.
       sus des Statistisches Bundesamtes abgeleiteten   barte Mieten vorliegen noch ortsübliche Mieten   Zuweilen haben die Hinzuschätzungen eine Art
       durchschnittlichen Nettokaltmieten  (Mieten   ermittelt werden können, ist anstelle des Ertrags-  Strafcharakter, das heißt, sie gehen deutlich über
       aus dem Mikrozensus, nach Mietstufen gestaf-  wertverfahrens ein gegenüber dem geltenden   einen angemessenen Betrag hinaus. Der Bundes-
       felt) angeknüpft. Anstelle der durchschnittlichen   Recht vereinfachtes Sachwertverfahren anzuwen-  finanzhof hat solchen so genannten Strafschät-
       Nettokaltmiete wird die tatsächlich vereinbar-  den (statt über 30 Angaben sind dann nur 8 er-  zungen eine deutliche Absage erteilt.
       te Nettokaltmiete angesetzt, wenn der Eigentü-  forderlich).
       mer dem Mieter Grundstücke oder Grundstücks-  Die Reform wird aufkommensneutral gestal-  Die jüngsten Entscheidungen besagen, dass das
       teile zu einer Nettokaltmiete überlasst, die bis zu   tet. Die Steuermesszahl für die Neuregelung des   Ergebnis einer Schätzung schlüssig, wirtschaftlich
       30 Prozent unterhalb der durchschnittlichen Net-  Grundsteuer- und Bewertungsrechts unter Be-  möglich und vernünftig sein muss. Und: Die Fest-
       tokaltmiete liegt. Überlässt der Eigentümer dem   rücksichtigung der Punkte 1 bis 4 beträgt bei kon-  stellungslast trägt das Finanzamt. So muss die-
       Mieter Grundstücke oder Grundstücksteile zu ei-  stanten Hebesätzen nach erster grober Schät-  ses etwa auch darlegen, warum ein einheitlicher
       ner Nettokaltmiete, die über 30 Prozent unterhalb                        Zuschlagsatz (von z.B. 10 %) auf die Erlöse der Re-
       der durchschnittlichen Nettokaltmiete liegt, ist die   zung 0,325 ‰. Die Steuermesszahl wird nach   alität nahekommen kann.
       um 30 Prozent geminderte durchschnittliche Net-  Grundstücksarten differenziert. Für die jeweiligen   Der  Vollständigkeit halber das heißt nicht, dass
       tokaltmiete anzusetzen.              Grundstücksarten wird die Steuermesszahl regel-  keine Sicherheitszuschläge durch das Finanzamt
                                            mäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.
       Das  Baujahr ist für die Ermittlung des Grund-                           mehr möglich sind, das heißt allerdings, dass Prü-
       stückswerts  ein  notwendiger  Bewertungspara-  Für die Grundsteuer A für die Land- und Forstwirt-  fer die Hinzuschätzungen besser begründen müs-
       meter. Für Gebäude, die vor 1948 erbaut wurden,   schaft wird ein Ertragswertverfahren, gemäß dem   sen.
       genügt aus Vereinfachungsgründen in der Erklä-  Gesetzentwurf des Bundesrats (BR-Drs. 515/16)
       rung die Angabe „Gebäude erbaut vor 1948“.  eingeführt.
       Ausgangspunkt für die Bewertung von Grund- und   Die Kommunen erhalten die Option, eine Grund-
       Boden sind die Bodenrichtwerte. Die Finanzver-  steuer C auf unbebaute baureife Grundstücke
       waltung  kann ergänzende Vorgaben  zur  Bestim-  zu erheben. Ob das schon der  Weisheit letz-
       mung der Bodenrichtwertzonen (Größe) machen,   ter Schluss ist darf man zum heutigen Zeitpunkt
       § 196 Abs. 1 BauGB. Die Gutachterausschüsse kön-  noch in Frage stellen.
       nen Bodenrichtwertzonen zu noch größeren Zo-
       nen (Lagen) zusammenfassen. Für Kommunen,   8. Betriebsprüfungen-Höhere Anforderungen
       deren mittleres Bodenwertniveau unter dem Lan-  an Hinzuschätzungen durch Prüfer
       desdurchschnitt Wohnen liegt, kann optional das   Für das geprüfte Unternehmen ist neben der zu-
       für  die Kommune  jeweils  ermittelte „mittlere  Bo-  sätzlichen emotionalen Belastung durch die An-
       denwertniveau“ als „Ortsdurchschnittswert“ ange-  wesenheit eines Prüfers ein verbreitetes Ärgernis
       setzt werden (Deminimis-Regelung).   die Hinzuschätzung des Finanzamts bei Umsatz

















































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