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Steuerrecht
Neues aus dem Steuerrecht
1.TV-Preisgelder: eines Darlehens bei den Kindern erforderlich. Da- det ihren Entschluss wie folgt: „Das Besondere
„Zuhause im Glück“-Teilnehmer müssen (wohl) her stellt sich die Frage, ob die Kinder die Kosten Kirchgeld durchbreche den Grundsatz der Indivi-
Renovierung versteuern und die Schuldzinsen dann als vorab entstan- dualbesteuerung, der in Bayern gelte. Der jährliche
Beim Fernsehformat „Zuhause im Glück“ werden dene Werbungskosten steuerlich geltend ma- Ertrag liege außerdem mit 13,4 Millionen Euro bei
die Eigenheime von Familien umgebaut und reno- chen? Die Denke dahinter ist, dass ja früher, oder weniger als zwei Prozent des Gesamtkirchensteu-
viert, die das aus eigener finanzieller Kraft vermut- später das Nießbrauchsrecht erlischt und schließ- eraufkommens und stehe nicht im Verhältnis zu
lich nicht, bzw. nicht in einem Aufwasch geschafft lich die Kosten aufgewandt werden, damit die Im- dem Imageschaden, den die Kirche dadurch erlei-
hätten. Schauplatz war(en) hier bereits auch das mobilie in einem guten Zustand verbleibt. de, wenn Sie weiter daran festhält.
Regensburger Umland. Hinter der Sendung ver- Bringt man es auf den Punkt so muss man leider Hier kann dann leicht hochgerechnet werden von
birgt sich folgendes Konzept. Der Eigentümer festhalten, dass dies Kosten grundsätzlich nicht welchen Summen man ansonsten bei der Kirchen-
überlässt seine Immobilie für die Filmaufnahmen berücksichtigt werden können. einnahmen auszugehen hat, wenn hier lediglich 2
der Umbau- und Renovierungsarbeiten. Hierfür er- Mit Urteil Februar 2019 hat der Bundesfinanzhof Prozent der Einnahmen „generiert werden“.
hält der Eigentümer zwar keine direkte Bezah- entschieden, dass der tatsächliche Eigentümer
lung, oder finanzielle Entschädigung, er braucht (Kind) Aufwendungen für sein Grundstück, das mit 4.Ausbildungsfreibetrag:
jedoch die Renovierungskosten nach Abschluss einem lebenslänglichen Nutzungsrecht belastet Eltern minderjähriger Kinder gehen
der Dreharbeiten auch nicht zu bezahlen. Die ist, regelmäßig nicht als vorab entstandene Wer- weiter leer aus
Frage ist, ob die „erhaltenen“ Renovierungslei- bungskosten abziehen kann, solange ein Ende der Für volljährige Kinder in Schul- und Berufsaus-
stungen versteuert werden müssen. Das Finanz- Nutzung durch den Dritten nicht absehbar. bildung, die außerhalb des elterlichen Haushalts
amt hatte bei einem der Teilnehmer 65 Prozent wohnen, gibt es einen Ausbildungsfreibetrag von
der angefallenen Kosten als zusätzliches Einkom- Anders wäre der Fall zu beurteilen gewesen, wenn 924 Euro. Einen Betrag, der jetzt nicht gerade zu
men besteuert. ein Ende der Nutzung absehbar oder verbindlich Freudensprüngen einlädt, aber zumindest mög-
zugesagt gewesen wäre. Der BFH hatte diesbe-
Im darauffolgenden Prozess gab das Finanzgericht züglich mit Urteil vom Februar 2009, wie folgt ent- lichweise als kleiner finanzieller Zuschuss des Fis-
Köln dem Finanzamt dem Grunde nach Recht und schieden: „Der Eigentümer eines mit Nießbrauch kus zu Unterbringungskosten für das Kind in Aus-
hatte entschieden, dass der Teilnehmer an der Do- belsteten Mehrfamilienhauses kann die von ihm bildung gesehen werden kann. Die Entwicklung
ku-Reality-Show „Zuhause im Glück“ die bei ihm getragenen Renovierungskosten als vorab ent- auf dem Arbeitsmarkt zeigt, dass mittlerweile häu-
durchgeführten Renovierungen als so genannten standene Werbungskosten bei den Einkünften aus fig auch Minderjährige nicht mehr am Wohnort
geldwerten Vorteil versteuern muss. Vermietung und Verpachtung geltend machen, ihre Ausbildung beginnen. Der Betrag von 924
Dennoch haben die Finanzrichter die Vollziehung wenn er die Aufwendungen im eigenen Interes- Euro ist übrigens ein Jahresbetrag.
der Steuer bis dato überwiegend ausgesetzt. se als zukünftiger Nutzer des Hauses gemacht hat Kürzlich hatte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Der Antragsteller muss die Einkommensteuer vor- und der auf dem Haus lastende Nießbrauch zeit- die gesetzliche Regelung bestätigt, dass Eltern für
läufig (überwiegend) nicht bezahlen. Denn das Fi- nah aufgehoben werden soll.“ Dies ist aber nach- minderjährige Kinder keinen Anspruch auf einen
nanzamt habe nicht klar zwischen den Kosten der zuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen. Ausbildungsfreibetrag haben. Dies gilt auch, wenn
Renovierung und den allgemeinen Produktions- Kehrseite ist, dass selbstverständlich dann auch die diese außerhalb des elterlichen Haushalts unter-
kosten der Sendung differenziert. Nur die reinen Mieteinnahmen bei Ihm zu versteuern sind. gebracht sind. Die Kosten für die auswärtige Un-
Renovierungsleistungen, so die Richter seien terbringung sind mit dem Kindergeld bzw. Kinder-
steuerpflichtig. Die Entscheidung ist im vorläu- 3.Aufhebung des besonderen (evangelisches) freibetrag abgegolten.
figen Rechtsschutz ergangen, mit dem sich der Kirchgelds in Bayern rückwirkend ab 2018 BFH zu Verlusten aus
Antragsteller gegen die Vollziehung und damit die Gute Nachrichten aus Bayern. Bayern hebt als er- nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter
Bezahlung der Einkommensteuer bis zur Entschei- stes Bundesland das besondere Kirchgeld auf.
dung über seinen Einspruch gewandt hat. Es bleibt Zur Erklärung, wenn nur ein Ehegatte einer Reli- Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 20. No-
also abzuwarten, wie im Hauptverfahren entschie- gionsgemeinschaft angehört, die Kirchensteuer vember 2018 VIII R 17/16, veröffentlicht am 2. Mai
den wird. Allerdings scheint es so, dass dieses Urteil erhebt, wird in vielen Bundesländern bei der Zu- 2019, entschieden, dass Verluste aus einer neben-
zumindest dazu geführt hat, dass der Fernsehsen- sammenveranlagung von Ehegatten ein so ge- beruflichen Tätigkeit als Übungsleiter auch dann
der diese und ähnliche Formate (vorerst) einge- nanntes besonderes Kirchgeld erhoben. Das heißt, steuerlich berücksichtigt werden können, wenn
stellt haben. die Kirchensteuer wird im wirtschaftlichen Ergeb- die Einnahmen den sogenannten Übungsleiter-
nis auch aus dem Einkommen des nicht kirchen- freibetrag nach § 3 Nr. 26EStG in Höhe von 2.400
2.Vorbehaltsnießbrauch: angehörigen Ehegatten erhoben, wodurch leicht € pro Jahr nicht übersteigen.
Vorsicht Falle der Eindruck einer „Zwangssteuer“ beim an sich Im Streitfall hatte der Kläger als Übungsleiter Ein-
Viele Eltern übertragen ihren Kindern schon zu nicht mehr kirchensteuerpflichtigen Ehegatten er- nahmen in Höhe von 108 € erzielt. Dem standen
Lebzeiten eine - vermietete - Immobilie, behalten stehen kann. Denn der einzige Weg dieser Steu- Ausgaben in Höhe von über 600 € gegenüber. Die
sich aber vor, bis zu ihrem Ableben die Früchte aus er komplett zu entgehen wäre der Austritt beider Differenz machte der Kläger in seiner Einkommen-
dieser Immobilie in Form von Mieten zu verein- Ehegatten aus der Kir-
nahmen. Es soll als nur die Substanz übergehen. che.
Man spricht insoweit von einem Vorbehaltsnieß- Ende Januar diesen
brauch. In einkommensteuerlicher Hinsicht wer- Jahres hat das Baye-
den die Eltern weiterhin wie Eigentümer betrach- rische Staatsministeri-
tet. Das heißt Sie versteuern die Einnahmen in um der Finanzen be-
Ihrer Steuererklärung und können spiegelbildlich kannt gegeben, dass
die getragenen Kosten gegenrechnen. Dieses Mo- in Bayern die Evange-
dell wird auch aus dem Grund gerne gewählt, da lisch-Lutherische Kir-
die Senioren häufig mit geringeren Steuersätzen che und die Evan-
durch die Einnahmen belastet sind, wie Ihre Kinder. gelisch-Reformierte
Jetzt zu dem Problem in der Praxis. Kirche auf die Erhe-
Mit zunehmendem Alter werden die Renovie- bung des besonde-
rungen am Haus nicht mehr von den Eltern selbst ren Kirchgelds ver-
getragen, sondern von den Kindern, also den tat- zichten, und zwar
sächlichen Eigentümern, die allerdings die Ein- rückwirkend ab dem
künfte, wie oben beschrieben nicht versteuern. Steuerjahr 2018. Die
Evangelisch-Luthe-
Bei hohen Kosten ist dafür mitunter die Aufnahme
rische Kirche begrün-
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