Page 22 - b16-aktuell-Juli-2019
P. 22

Steuerrecht





                                            Neues aus dem Steuerrecht

       1.TV-Preisgelder:                   eines Darlehens bei den Kindern erforderlich. Da-  det ihren Entschluss wie folgt:  „Das Besondere
       „Zuhause im Glück“-Teilnehmer müssen (wohl)   her stellt sich die Frage, ob die Kinder die Kosten   Kirchgeld durchbreche den Grundsatz der Indivi-
               Renovierung versteuern      und die Schuldzinsen dann als vorab entstan-  dualbesteuerung, der in Bayern gelte. Der jährliche
       Beim Fernsehformat „Zuhause im Glück“ werden   dene Werbungskosten steuerlich geltend ma-  Ertrag liege außerdem mit 13,4 Millionen Euro bei
       die Eigenheime von Familien umgebaut und reno-  chen? Die Denke dahinter ist, dass ja früher, oder   weniger als zwei Prozent des Gesamtkirchensteu-
       viert, die das aus eigener finanzieller Kraft vermut-  später das Nießbrauchsrecht erlischt und schließ-  eraufkommens und stehe nicht im Verhältnis zu
       lich nicht, bzw. nicht in einem Aufwasch geschafft   lich die Kosten aufgewandt werden, damit die Im-  dem Imageschaden, den die Kirche dadurch erlei-
       hätten. Schauplatz war(en) hier bereits auch das   mobilie in einem guten Zustand verbleibt.   de, wenn Sie weiter daran festhält.
       Regensburger  Umland.  Hinter  der Sendung ver-  Bringt man es auf den Punkt so muss man leider   Hier kann dann leicht hochgerechnet werden von
       birgt sich folgendes Konzept. Der Eigentümer   festhalten, dass  dies  Kosten  grundsätzlich  nicht   welchen Summen man ansonsten bei der Kirchen-
       überlässt seine Immobilie für die Filmaufnahmen   berücksichtigt werden können.  einnahmen auszugehen hat, wenn hier lediglich 2
       der Umbau- und Renovierungsarbeiten. Hierfür er-  Mit Urteil Februar 2019 hat der Bundesfinanzhof   Prozent der Einnahmen „generiert werden“.
       hält der Eigentümer zwar keine direkte Bezah-  entschieden, dass der tatsächliche Eigentümer
       lung, oder finanzielle Entschädigung, er braucht   (Kind) Aufwendungen für sein Grundstück, das mit   4.Ausbildungsfreibetrag:
       jedoch die Renovierungskosten nach Abschluss   einem lebenslänglichen Nutzungsrecht belastet   Eltern minderjähriger Kinder gehen
       der Dreharbeiten auch nicht zu bezahlen. Die   ist, regelmäßig nicht als vorab entstandene Wer-  weiter leer aus
       Frage ist, ob die „erhaltenen“  Renovierungslei-  bungskosten abziehen kann, solange ein Ende der   Für volljährige Kinder in Schul- und Berufsaus-
       stungen versteuert werden müssen. Das Finanz-  Nutzung durch den Dritten nicht absehbar.  bildung, die außerhalb des elterlichen Haushalts
       amt  hatte  bei  einem  der Teilnehmer  65  Prozent                      wohnen, gibt es einen Ausbildungsfreibetrag von
       der angefallenen Kosten als zusätzliches Einkom-  Anders wäre der Fall zu beurteilen gewesen, wenn   924 Euro. Einen Betrag, der jetzt nicht gerade zu
       men besteuert.                      ein Ende der Nutzung absehbar oder verbindlich   Freudensprüngen einlädt, aber zumindest mög-
                                           zugesagt gewesen wäre. Der BFH hatte diesbe-
       Im darauffolgenden Prozess gab das Finanzgericht   züglich mit Urteil vom Februar 2009, wie folgt ent-  lichweise als kleiner finanzieller Zuschuss des Fis-
       Köln dem Finanzamt dem Grunde nach Recht und   schieden: „Der Eigentümer eines mit Nießbrauch   kus zu Unterbringungskosten für das Kind in Aus-
       hatte entschieden, dass der Teilnehmer an der Do-  belsteten Mehrfamilienhauses kann die von ihm   bildung gesehen werden kann. Die Entwicklung
       ku-Reality-Show „Zuhause im Glück“ die bei ihm   getragenen Renovierungskosten als vorab ent-  auf dem Arbeitsmarkt zeigt, dass mittlerweile häu-
       durchgeführten Renovierungen als so genannten   standene Werbungskosten bei den Einkünften aus   fig auch Minderjährige nicht mehr am Wohnort
       geldwerten Vorteil versteuern muss.  Vermietung und  Verpachtung geltend machen,   ihre Ausbildung beginnen. Der Betrag von 924
       Dennoch haben die Finanzrichter die Vollziehung   wenn er die Aufwendungen im eigenen Interes-  Euro ist übrigens ein Jahresbetrag.
       der Steuer  bis  dato  überwiegend  ausgesetzt.   se als zukünftiger Nutzer des Hauses gemacht hat   Kürzlich hatte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz
       Der Antragsteller muss die Einkommensteuer vor-  und der auf dem Haus lastende Nießbrauch zeit-  die gesetzliche Regelung bestätigt, dass Eltern für
       läufig (überwiegend) nicht bezahlen. Denn das Fi-  nah aufgehoben werden soll.“ Dies ist aber nach-  minderjährige Kinder keinen Anspruch auf einen
       nanzamt habe nicht klar zwischen den Kosten der   zuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen.   Ausbildungsfreibetrag haben. Dies gilt auch, wenn
       Renovierung und den allgemeinen Produktions-  Kehrseite ist, dass selbstverständlich dann auch die   diese außerhalb des elterlichen Haushalts unter-
       kosten der Sendung differenziert. Nur die reinen   Mieteinnahmen bei Ihm zu versteuern sind.  gebracht sind. Die Kosten für die auswärtige Un-
       Renovierungsleistungen, so die Richter  seien                            terbringung sind mit dem Kindergeld bzw. Kinder-
       steuerpflichtig. Die Entscheidung ist im vorläu-  3.Aufhebung des besonderen (evangelisches)   freibetrag abgegolten.
       figen Rechtsschutz ergangen, mit dem sich der   Kirchgelds in Bayern rückwirkend ab 2018  BFH zu Verlusten aus
       Antragsteller gegen die Vollziehung und damit die   Gute Nachrichten aus Bayern. Bayern hebt als er-  nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter
       Bezahlung der Einkommensteuer bis zur Entschei-  stes Bundesland das besondere Kirchgeld auf.
       dung über seinen Einspruch gewandt hat. Es bleibt   Zur Erklärung, wenn nur ein Ehegatte einer Reli-  Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 20. No-
       also abzuwarten, wie im Hauptverfahren entschie-  gionsgemeinschaft  angehört,  die Kirchensteuer   vember 2018 VIII R 17/16, veröffentlicht am 2. Mai
       den wird. Allerdings scheint es so, dass dieses Urteil   erhebt, wird in vielen Bundesländern bei der Zu-  2019, entschieden, dass Verluste aus einer neben-
       zumindest dazu geführt hat, dass der Fernsehsen-  sammenveranlagung von Ehegatten ein so ge-  beruflichen Tätigkeit als Übungsleiter auch dann
       der diese und ähnliche Formate (vorerst) einge-  nanntes besonderes Kirchgeld erhoben. Das heißt,   steuerlich berücksichtigt werden können, wenn
       stellt haben.                       die Kirchensteuer wird im wirtschaftlichen Ergeb-  die Einnahmen den sogenannten Übungsleiter-
                                           nis auch aus dem Einkommen des nicht kirchen-  freibetrag nach § 3 Nr. 26EStG in Höhe von 2.400
       2.Vorbehaltsnießbrauch:             angehörigen Ehegatten erhoben, wodurch leicht   € pro Jahr nicht übersteigen.
                   Vorsicht Falle          der Eindruck einer „Zwangssteuer“ beim an sich   Im Streitfall hatte der Kläger als Übungsleiter Ein-
       Viele Eltern übertragen ihren Kindern schon zu   nicht mehr kirchensteuerpflichtigen Ehegatten er-  nahmen in Höhe von 108 € erzielt. Dem standen
       Lebzeiten eine - vermietete - Immobilie, behalten   stehen kann. Denn der einzige Weg dieser Steu-  Ausgaben in Höhe von über 600 € gegenüber. Die
       sich aber vor, bis zu ihrem Ableben die Früchte aus   er komplett zu entgehen wäre der Austritt beider   Differenz machte der Kläger in seiner Einkommen-
       dieser Immobilie in Form von Mieten zu verein-  Ehegatten aus der Kir-
       nahmen. Es soll als nur die Substanz übergehen.   che.
       Man spricht insoweit von einem Vorbehaltsnieß-  Ende Januar diesen
       brauch. In einkommensteuerlicher Hinsicht wer-  Jahres hat das Baye-
       den die Eltern weiterhin wie Eigentümer betrach-  rische Staatsministeri-
       tet. Das heißt Sie versteuern die Einnahmen in   um der Finanzen be-
       Ihrer Steuererklärung und können spiegelbildlich   kannt gegeben, dass
       die getragenen Kosten gegenrechnen. Dieses Mo-  in Bayern die Evange-
       dell wird auch aus dem Grund gerne gewählt, da   lisch-Lutherische Kir-
       die Senioren häufig mit geringeren Steuersätzen   che  und  die  Evan-
       durch die Einnahmen belastet sind, wie Ihre Kinder.  gelisch-Reformierte
       Jetzt zu dem Problem in der Praxis.  Kirche auf die  Erhe-
       Mit zunehmendem Alter werden die Renovie-  bung des besonde-
       rungen am Haus nicht mehr von den Eltern selbst   ren Kirchgelds ver-
       getragen, sondern von den Kindern, also den tat-  zichten,  und  zwar
       sächlichen Eigentümern, die allerdings die Ein-  rückwirkend ab dem
       künfte, wie oben beschrieben nicht versteuern.   Steuerjahr 2018. Die
                                           Evangelisch-Luthe-
       Bei hohen Kosten ist dafür mitunter die Aufnahme
                                           rische Kirche begrün-
       - 22 -   B16 aktuell Juli  2019
   17   18   19   20   21   22   23   24   25   26   27