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Steuerrecht







                                            Neues aus dem Steuerrecht

       1. Berücksichtigung von Aufwendungen eines   17.640  Euro bzw. 18.000 Euro).  Diese  Pflicht  gilt   te aus der gesetzlichen Rentenversicherung von
        Übungsleiters                      auch für Rentenbezieher.             1.170 €.
       Einnahmen als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher,   Da Renten aus der gesetzlichen Rentenversiche-  Wenn S außer den in Beispiel 1 genannten Ab-
       Betreuer oder aus künstlerischer  Tätigkeit oder   rung nur zum Teil besteuert werden, müssen viele   zugsmöglichkeiten keine weiteren Steuerbegün-
       der Pflege alter, kranker oder behinderter Men-  Rentner keine Einkommensteuer entrichten. Der   stigungen in Anspruch  nehmen  kann, wird sein
       schen sind bis zur Höhe von 2.400 Euro steuer-  steuerfreie Anteil von Renten aus der gesetz-  zu versteuerndes Einkommen 2018 oberhalb von
       frei, wenn die Tätigkeit nebenberuflich und im   lichen Rentenversicherung wird einmalig zum   9.000 € liegen, sodass bereits Einkommensteuer
       Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des   Rentenbeginn ermittelt; dieser steuerfreie Be-  entsteht.
       öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen   trag bleibt für die gesamte Rentenbezugsdauer   Erzielen Rentner neben ihrer Rente weitere Ein-
       Organisation erfolgt (sog. Übungsleiter-Freibe-  grundsätzlich konstant. Durch die gesetzlich gere-  künfte (z. B. aus Betriebsrenten oder Vermietung
       trag, vgl. § 3 Nr. 26 EStG). Aufwendungen in die-  gelten Rentenerhöhungen können Renten in die   und Verpachtung), kann die Grenze zur Einkom-
       sem Zusammenhang dürfen erst dann steuerlich   Einkommensteuerpflicht „hineinwachsen“.   mensteuerpflicht  schon  bei  geringeren  als  in
       berücksichtigt werden, wenn sie den steuerfreien   Beispiel 1:           den Beispielen genannten Rentenbeträgen über-
       Betrag überschreiten. Fraglich ist, wie zu verfahren                     schritten sein. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.
       ist, wenn zwar die Einnahmen noch unterhalb des   Rentner R erhält aus der gesetzlichen Rentenver-
       Freibetrags liegen, die Aufwendungen die Einnah-  sicherung seit 2004 eine monatliche Altersrente   3. Mit der Erholungsbeihilfe Mitarbeitern den
       men aber übersteigen.               von 1.350 €; davon sind seit 2005 monatlich 675
                                           € (50 %) steuerfrei. R hat keine weiteren Einkünf-  Urlaub versüßen
       Beispiel:                           te. Einkommensteuer fällt nicht an.   364 Euro für eine kleine Familie sind schon drin,
       A bezieht von einem Sportverein ein Entgelt für   Mitte 2017 wird die Rente auf 1.592 € angeho-  wenn Chefs ihren Mitarbeitern für den Urlaub et-
       seine Übungsleitertätigkeit i. H. von 1.600 €. Seine   ben, sodass das zu versteuernde Einkommen   was  Gutes  tun  wollen.  Doch  auch  mit  anderen
       Aufwendungen in diesem Zusammenhang (ins-  des R nach Abzug seines festen steuerfreien An-  Leistungen für Mitarbeiter können Unternehmen
       besondere Fahrtkosten zum Training und zu Wett-  teils von 675 € und der gezahlten Kranken- und   motivieren und gleichzeitig Steuern sparen – im
       bewerben) belaufen sich auf 4.000 €.   Pflegeversicherungsbeiträge sowie weiterer Frei-  Fachjargon läuft das unter steuerfreie Arbeitge-
       Die Finanzverwaltung hielt einen Abzug der   beträge (noch) unter dem Grundfreibetrag von   berleistungen. Das müssen Sie dabei beachten:
       Aufwendungen nicht für zulässig, weil die Auf-  8.820 € bleibt.          Unternehmen können ihren Mitarbeitern für den
       wendungen ausschließlich mit steuerfreien Ein-  Mitte 2018 soll die Rente des R um 3,22 % auf   Urlaub ein vom Fiskus begünstigtes Taschengeld
       nahmen im Zusammenhang stehen. Dieser Auf-  1.654 € erhöht werden; dadurch übersteigt sein   zukommen lassen. Das kleine Zuckerl heißt Erho-
       fassung hat der Bundesfinanzhof widersprochen.   zu versteuerndes Ein-
       Danach können die Aufwendungen in diesem Fall   kommen 9.000 € und
       abgezogen und der sich ergebende Verlust mit   es entsteht eine ge-
       anderen positiven Einkünften verrechnet werden.   ringe  Einkommen-
       Zu beachten ist dabei allerdings, dass eine Berück-  steuer.
       sichtigung von Verlusten dann ausscheidet, wenn   Der steuerfreie  Anteil
       sich die Übungsleitertätigkeit als sog. Liebhaberei   der Rente ist abhän-
       darstellt. Das wäre der Fall, wenn nach Art und Um-  gig vom Jahr des Ren-
       fang der Tätigkeit nicht abzusehen ist, dass daraus   tenbeginns  und  wird
       insgesamt ein Totalgewinn erzielt werden kann.  schrittweise abgebaut;
                                           bei Rentenbeginn im
       2. Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuer-  Jahr 2018 sind für die
        Erklärung nach Rentenerhöhung?     gesamte Rentendauer
       In Deutschland wohnhafte Personen haben jähr-  nur noch 24 % der „Er-
       lich eine Einkommensteuer-Erklärung für das ab-  strente“ steuerfrei.
       gelaufene Kalenderjahr abzugeben, wenn ihr Ge-  Beispiel 2:
       samtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag   Rentner S bekommt
       von 8.820 Euro für 2017 (bzw. 9.000 Euro für 2018)   seit Januar 2018 eine
       übersteigt (bei zusammenveranlagten Ehegatten
                                           monatliche Altersren-


























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