Page 26 - b16-aktuell-august-2018
P. 26
Steuerrecht
Neues aus dem Steuerrecht
1. Berücksichtigung von Aufwendungen eines 17.640 Euro bzw. 18.000 Euro). Diese Pflicht gilt te aus der gesetzlichen Rentenversicherung von
Übungsleiters auch für Rentenbezieher. 1.170 €.
Einnahmen als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Da Renten aus der gesetzlichen Rentenversiche- Wenn S außer den in Beispiel 1 genannten Ab-
Betreuer oder aus künstlerischer Tätigkeit oder rung nur zum Teil besteuert werden, müssen viele zugsmöglichkeiten keine weiteren Steuerbegün-
der Pflege alter, kranker oder behinderter Men- Rentner keine Einkommensteuer entrichten. Der stigungen in Anspruch nehmen kann, wird sein
schen sind bis zur Höhe von 2.400 Euro steuer- steuerfreie Anteil von Renten aus der gesetz- zu versteuerndes Einkommen 2018 oberhalb von
frei, wenn die Tätigkeit nebenberuflich und im lichen Rentenversicherung wird einmalig zum 9.000 € liegen, sodass bereits Einkommensteuer
Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des Rentenbeginn ermittelt; dieser steuerfreie Be- entsteht.
öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen trag bleibt für die gesamte Rentenbezugsdauer Erzielen Rentner neben ihrer Rente weitere Ein-
Organisation erfolgt (sog. Übungsleiter-Freibe- grundsätzlich konstant. Durch die gesetzlich gere- künfte (z. B. aus Betriebsrenten oder Vermietung
trag, vgl. § 3 Nr. 26 EStG). Aufwendungen in die- gelten Rentenerhöhungen können Renten in die und Verpachtung), kann die Grenze zur Einkom-
sem Zusammenhang dürfen erst dann steuerlich Einkommensteuerpflicht „hineinwachsen“. mensteuerpflicht schon bei geringeren als in
berücksichtigt werden, wenn sie den steuerfreien Beispiel 1: den Beispielen genannten Rentenbeträgen über-
Betrag überschreiten. Fraglich ist, wie zu verfahren schritten sein. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.
ist, wenn zwar die Einnahmen noch unterhalb des Rentner R erhält aus der gesetzlichen Rentenver-
Freibetrags liegen, die Aufwendungen die Einnah- sicherung seit 2004 eine monatliche Altersrente 3. Mit der Erholungsbeihilfe Mitarbeitern den
men aber übersteigen. von 1.350 €; davon sind seit 2005 monatlich 675
€ (50 %) steuerfrei. R hat keine weiteren Einkünf- Urlaub versüßen
Beispiel: te. Einkommensteuer fällt nicht an. 364 Euro für eine kleine Familie sind schon drin,
A bezieht von einem Sportverein ein Entgelt für Mitte 2017 wird die Rente auf 1.592 € angeho- wenn Chefs ihren Mitarbeitern für den Urlaub et-
seine Übungsleitertätigkeit i. H. von 1.600 €. Seine ben, sodass das zu versteuernde Einkommen was Gutes tun wollen. Doch auch mit anderen
Aufwendungen in diesem Zusammenhang (ins- des R nach Abzug seines festen steuerfreien An- Leistungen für Mitarbeiter können Unternehmen
besondere Fahrtkosten zum Training und zu Wett- teils von 675 € und der gezahlten Kranken- und motivieren und gleichzeitig Steuern sparen – im
bewerben) belaufen sich auf 4.000 €. Pflegeversicherungsbeiträge sowie weiterer Frei- Fachjargon läuft das unter steuerfreie Arbeitge-
Die Finanzverwaltung hielt einen Abzug der beträge (noch) unter dem Grundfreibetrag von berleistungen. Das müssen Sie dabei beachten:
Aufwendungen nicht für zulässig, weil die Auf- 8.820 € bleibt. Unternehmen können ihren Mitarbeitern für den
wendungen ausschließlich mit steuerfreien Ein- Mitte 2018 soll die Rente des R um 3,22 % auf Urlaub ein vom Fiskus begünstigtes Taschengeld
nahmen im Zusammenhang stehen. Dieser Auf- 1.654 € erhöht werden; dadurch übersteigt sein zukommen lassen. Das kleine Zuckerl heißt Erho-
fassung hat der Bundesfinanzhof widersprochen. zu versteuerndes Ein-
Danach können die Aufwendungen in diesem Fall kommen 9.000 € und
abgezogen und der sich ergebende Verlust mit es entsteht eine ge-
anderen positiven Einkünften verrechnet werden. ringe Einkommen-
Zu beachten ist dabei allerdings, dass eine Berück- steuer.
sichtigung von Verlusten dann ausscheidet, wenn Der steuerfreie Anteil
sich die Übungsleitertätigkeit als sog. Liebhaberei der Rente ist abhän-
darstellt. Das wäre der Fall, wenn nach Art und Um- gig vom Jahr des Ren-
fang der Tätigkeit nicht abzusehen ist, dass daraus tenbeginns und wird
insgesamt ein Totalgewinn erzielt werden kann. schrittweise abgebaut;
bei Rentenbeginn im
2. Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuer- Jahr 2018 sind für die
Erklärung nach Rentenerhöhung? gesamte Rentendauer
In Deutschland wohnhafte Personen haben jähr- nur noch 24 % der „Er-
lich eine Einkommensteuer-Erklärung für das ab- strente“ steuerfrei.
gelaufene Kalenderjahr abzugeben, wenn ihr Ge- Beispiel 2:
samtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag Rentner S bekommt
von 8.820 Euro für 2017 (bzw. 9.000 Euro für 2018) seit Januar 2018 eine
übersteigt (bei zusammenveranlagten Ehegatten
monatliche Altersren-
- 26 - B16 aktuell August 2018

