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Steuerrecht
auch Sozialversicherungsfreiheit vorgesehen. Dies fung des Gebäudes durchgeführt werden und die Fraglich war, ob die Steuerbefreiung des Veräuße-
gilt einschließlich der Verbindungsentgelte. Damit Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der An- rungsgewinns auch gilt, wenn nur einzelne Räume
haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ohne besonde- schaffungskosten des Gebäu-des übersteigen (sog. der im Übrigen selbst genutzten Wohnung gele-
ren Verwaltungsaufwand – insbesondere ist keine anschaffungsnahe Herstellungskosten – § 6 Abs. gentlich vermietet werden. Dazu hat der Bundesfi-
Ermittlung des tatsächlichen privaten oder beruf- 1 Nr. 1a Satz 1 EStG). In diesem Fall kommt nur ein nanzhof entschieden, dass bereits eine tageweise
lichen Nutzungsanteils erforderlich – ihren Arbeit- Abzug im Rahmen der Gebäudeabschreibungen in Vermietung von einzelnen Zimmern dazu führt,
nehmern einen steuerfreien Vorteil zu verschaffen. Betracht. dass keine Steuerfreiheit mehr gegeben ist. Das gilt
Soll von der Steuerfreiheit Gebrauch gemacht wer- Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass allerdings nur für den Teil, der auf die vermieteten
den, kann es sich anbieten, einem Arbeitnehmer die Abfindungszahlungen eines Vermieters an sei- Zimmer entfällt. Insoweit ist – zumindest für die Zeit
sein ohne-hin vorhandenes Smartphone abzukau- nen Mieter für die vorzeitige Kündigung des Miet- der Vermietung – eine Nutzung zu eigenen Wohn-
fen, es ihm dann wieder unentgeltlich zur Nutzung vertrags und die Räumung der Wohnung zwecks zwecken ausgeschlossen. Ein Veräußerungsgewinn
zu überlassen und die Verbindungsentgelte zu umfang-reicher Gebäuderenovierung nicht zu den ist in diesen Fällen nach dem Verhältnis der Flächen
übernehmen. anschaffungsnahen Herstellungskosten zählen, aufzuteilen. Dabei ist nur der auf die (zeitweise)
Die Finanzverwaltung hatte derartige Vereinba- sondern sofort in voller Höhe als Werbungskosten vermieteten Zimmer entfallende Veräußerungsge-
rungen allerdings nicht anerkannt, wenn das Ge- abgezogen werden können. winn steuerpflichtig. Allgemeine Verkehrsflächen
rät lediglich zu einem symbolischen Preis von z. B. Dagegen stellen Abfindungen an Mieter für die vor- wie Flure oder gemeinsam benutzte Badezimmer
1 Euro vom Arbeitgeber angekauft wurde, sondern zeitige Kündigung und Räumung zwecks Abrisses bleiben unberücksichtigt, weil insoweit zumindest
gefordert, dass der Ankauf einem Fremdvergleich des Gebäudes und Errichtung eines neuen Gebäu- eine ununterbrochene private Mitbenutzung mög-
standhalten muss. Der Bundesfinanzhof ist anderer des an gleicher Stelle Herstellungskosten des neuen lich ist.
Auffassung und hat insoweit keinen Gestaltungs- Gebäudes dar, die nur im Rahmen der Gebäudeab-
missbrauch gesehen. Entscheidend ist vielmehr, schreibung geltend gemacht werden können. Mit freundlicher Unterstützung von
dass das Smartphone aufgrund der Vereinbarung
auch tatsächlich in das Eigentum des Arbeitgebers 6. Privates Veräußerungsgeschäft bei gelegent-
übergeht und die anschließende Überlassung an licher Vermietung einzelner Räume
das Arbeitsverhältnis gekoppelt ist, also nach Be- Der Gewinn aus der Veräußerung von privaten Stefanie Striegan
endigung der Beschäftigung ebenfalls endet und Grundstücken ist steuerpflichtig, wenn zwischen Diplom Kauffrau (Univ.),
das Gerät danach im Eigentum des Arbeit-gebers Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Steuerberaterin
verbleibt. Jahre gelegen haben (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Steuer- Am Schönberg 11
frei ist die Veräußerung in diesen Fällen nur, soweit 93173 Wenzenbach
5. Abfindung an weichenden Mieter keine an-
schaffungsnahen Herstellungskosten eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vorlag, ECOVIS BLB
und zwar mindestens im Jahr der Veräußerung und Steuerberatungsgesellschaft mbH
Aufwendungen für Instandsetzungs- und Moder- den beiden vorangegangenen Jahren. Unschädlich BusinessPARK · Osterhofener Straße 16/III
nisierungsmaßnahmen können nicht sofort als ist, wenn die Wohnung gemeinsam mit Familien- 93055 Regensburg
Werbungs-kosten geltend gemacht werden, wenn angehörigen oder einem Dritten bewohnt wurde. Telefon 0941 / 79969-0
diese innerhalb von drei Jahren nach der Anschaf-
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