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Steuerrecht




                                            Neues aus dem Steuerrecht

       So schnell geht wieder ein Jahr vorüber. In un-  Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente   gen. Künftig reicht es für den Abzug der Tagespau-
       serem bereits letzten Artikel für 2022 befassen   der gesetzlichen Rentenversicherung, auf Versor-  schale von 5 Euro, wenn der Steuerpflichtige seine
       wir uns erneut mit Kurzhinweisen aus dem Be-  gungsbezüge nach dem Beamtenversorgungs-  Tätigkeit an einem Tag überwiegend (bisher aus-
       reich des Steuerrechts. Wir haben uns bemüht   gesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Sol-  schließlich) in der häuslichen  Wohnung ausübt.
       dieses Mal nur positive Nachrichten für die   datenversorgungsgesetzes hat.  Der  Anspruch   Damit können künftig unter bestimmten Voraus-
       Steuerbürger zu verarbeiten.  Wir wünschen   besteht nur bei einem  Wohnsitz im Inland. Die   setzungen  zusätzlich die  Entfernungspauschale
       viel Spaß bei der Lektüre.          Auszahlung soll als Einmalzahlung  durch die   oder Reisekosten für denselben Kalendertag gel-
                                           Rentenzahlstellen oder  die  Versorgungsbezüge   tend gemacht werden. Bei doppelter Haushalts-
       1. Abgabe Grundsteuererklärung verlängert   zahlenden Stellen Anfang Dezember erfolgen.   führung kommt die Homeoffice-Pauschale aller-
        bis 31.01.2023                     Ein Antrag ist dazu nicht notwendig. Die Aus-  dings nicht mehr in Betracht. Der jährliche  Ma-
       Auch wenn die Zahlen der bisher abgegebenen   zahlung ist sozialversicherungsfrei. Zur EPP wird   ximalbetrag für die Homeoffice-Pauschale wird
       Erklärungen, vermutlich von Bundesland zu Bun-  es sicherlich dann wieder eine Seite mit FAQ ge-  ab VZ 2023 von bisher 120 Arbeitstagen mit ma-
       desland extrem  schwanken,so  Verlief die Abga-  ben, denn es wird sich die Frage stellen, was ist mit   ximal 600 Euro Abzug auf bis zu 200 Arbeitstage,
       be der Grundsteuererklärungen bis Mitte Okto-  Rentner, die auch einen Minijob haben, erhalten   also auf 1.000 € aufgestockt. Aufwendungen für
       ber doch eher schleppend. Daher hatten die Fi-  diese dann die 300 Euro quasi „doppelt“? Wie sieht   Arbeitsmittel sowie beruflich veranlasste Telefon-
       nanzminister der Länder dann irgendwann doch   es mit der Steuerpflicht der 300 Euro aus?  und Internetkosten können, wie bisher auch, ne-
       ein Einsehen.                                                            ben der Homeoffice-Pauschale abgezogen wer-
                                           3. Geplante Änderungen ab 2023 beim häus-
       Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung   lichen Arbeitszimmer und bei der Homeof-  den. Ob die 5 Euro je Tag noch zeitgemäß sind,
       wird bundesweit einmalig von Ende Oktober   fice-Pauschale                können Sie ja selbst für sich entscheiden.
       2022 bis Ende Januar 2023 verlängert. Das ha-
       ben die Finanzminister der Länder so entschieden.  Die 3. gute Nachricht, für viele, zumindest die   4. Inflationsausgleichsprämie  ab  dem
                                           Nachweispflicht betreffend. Es wird aber auch   26.10.2022-31.12.2024 bis zu 3.000 Euro
       Aus der Praxis gesprochen können wir nur sagen,   „echte Verlierer“ geben. Im Zuge des s.g. Jahres-  steuerfrei
       wir sind gespannt, ob das die letzte Verlängerung   steuergesetz  (JStG 2022)  sollen  die Vorschriften
       war. Aber mal über den Tellerrand hinausgeschaut:   zum Abzug von Aufwendungen für die betrieb-  Wie heißt es so schön, das beste kommt zum
       Wenn bis Ende Oktober deutlich weniger als 50   liche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen   Schluss. Der Bundestag hat am 30.09.2022 die
       Prozent die Grundsteuererklärung abgegeben ha-  Wohnung  mit  Wirkung  ab dem VZ 2023 „mo-  Einführung einer s.g. steuerfreien Inflationsaus-
       ben, dann bleibt abzuwarten, ob dies bis Ende Ja-  dernisiert“ werden. Dies betrifft die Berücksichti-  gleichsprämie beschlossen.
       nuar 2023 zu erledigen ist. Unser Kredo, was soll   gung von Arbeitszimmeraufwendungen und die   Mit der am 25.10.2022 erfolgten Veröffentlichung
       selbst bei einer Fristüberschreitung „schlimmes“   mittlerweile hinlänglich bekannten 5 Euro je Tag,   im Bundesgesetzblatt können Arbeitgeber seit
       passieren?  Wird dann für eine Grundsteuer, die   die  s.g.  Homeoffice-Pauschale.  Hier  sind unter-  dem 26.10.2022 steuerfreie Zuschüsse leisten.
       pro Jahr bisher eine Steuer von 250 Euro zur Folge   schiedlich Konstellationen denkbar, auf die wir im   Konkret sieht das verkündete Gesetz vor, dass Ar-
       hatte, ein Verspätungszuschlag von 500 Euro fäl-  Folgenden näher eingehen werden.  beitgeber ihren Beschäftigten zur Abmilderung
       lig? Wohl eher nicht und außerdem sind ja eigent-                        der Inflation einen steuer- und sozialversiche-
       lich noch mindestens 2 Jahre die bisher geltenden   1.Das klassische Arbeitszimmer   rungsfreien Betrag  von  bis  zu  3.000  Euro  aus-
       Werte einschlägig.                  Ein unbeschränkter Abzug von Arbeitszimmerauf-  zahlen können.
                                           wendungen soll künftig nur noch möglich sein,
       Wir bleiben einfach mal gespannt, wie sich die                           Ob und in welcher Höhe eine solche Prämie ge-
       Einreichungszahlen entwickeln, vielleicht ist es   wenn dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Ver-  währt wird, steht dem Arbeitgeber frei. Heißt es
       aber auch einfach so, dass viele Grundstücksei-  fügung steht. Das könnte für einige Steuerpflichti-  gibt hierzu grundsätzlich keinen Rechtsanspruch.
       gentümer momentan andere Themen drücken als   ge im Vergleich zur bisherigen Rechtslage zu einer   Begünstigt sind alle Bar- und Sachleistungen, die
       die Grundsteuerreform. Nichtsdestotrotz bleibt es   erheblichen Verschlechterung führen. Liegt kein   zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeits-
       selbstverständlich eine  Verpflichtung bzw. Not-  Mittelpunktsfall vor, wird künftig eine Jahrespau-  lohn gezahlt werden und durch die andere Ver-
       wendigkeit.                         schale von 1.250 Euro gewährt ohne Nachweis   einbarungen nicht ersetzt werden.
                                           der tatsächlichen Aufwendungen für das häus-
       2. Auch Rentner erhalten Energiepreispau-  liche Arbeitszimmer. Ein s.g. Mittelpunktsfall liegt   Insbesondere im Rahmen eines Gehaltsverzichts
                                                                                oder einer  Gehaltsumwandlung  ist die Steuer-
        schale (EPP) von 300 Euro          vor, wenn sich der Mittelpunkt der beruflicehnTä-
                                           tigkeit im Arbeitszimmer abspielt. In diesen Fäl-  befreiung daher ausgeschlossen. Laut der Ge-
       Auch wenn es (mal wieder) etwas gedauert, oder   len kann der Steuerpflichtige zwischen beiden   setzesbegründung kann die Prämie grundsätz-
       vielleicht der „Druck von Außen“ einfach nur zu   Abzugsformen wählen. Liegt ein anderer (außer-  lich für jedes Dienstverhältnis gesondert in An-
       groß war, so hat am 20.10.2022 der Bundestag   häuslicher) Arbeitsplatz vor, kommt nur noch die   spruch genommen werden. Dies soll auch für
       den Gesetzesentwurf für die Zahlung einer Ener-  Homeoffice-Pauschale in Betracht.  aufeinanderfolgende Dienstverhältnisse mit un-
       giepreispauschale an Rentner beschlossen.                                terschiedlichen Arbeitgebern gelten, sofern die-
                                           2. Homeoffice-Pauschale
       Die EPP von 300 Euro soll erhalten,  wer zum                             se im begünstigten Zeitraum abgeschlossen wer-
       Stichtag 01.12.2022 Anspruch auf eine Alters-,   Bei der Homeoffice-Pauschale kommt es zu deut-  den. Bei Auszahlung der Ausgleichsprämie muss
                                                              lichen Verbesserungen   außerdem der arbeitsrechtliche Gleichbehand-
                                                              für die Steuerpflichti-  lungsgrundsatz beachtet werden.






















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