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Steuerrecht
Neues aus dem Steuerrecht
So schnell geht wieder ein Jahr vorüber. In un- Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente gen. Künftig reicht es für den Abzug der Tagespau-
serem bereits letzten Artikel für 2022 befassen der gesetzlichen Rentenversicherung, auf Versor- schale von 5 Euro, wenn der Steuerpflichtige seine
wir uns erneut mit Kurzhinweisen aus dem Be- gungsbezüge nach dem Beamtenversorgungs- Tätigkeit an einem Tag überwiegend (bisher aus-
reich des Steuerrechts. Wir haben uns bemüht gesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Sol- schließlich) in der häuslichen Wohnung ausübt.
dieses Mal nur positive Nachrichten für die datenversorgungsgesetzes hat. Der Anspruch Damit können künftig unter bestimmten Voraus-
Steuerbürger zu verarbeiten. Wir wünschen besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die setzungen zusätzlich die Entfernungspauschale
viel Spaß bei der Lektüre. Auszahlung soll als Einmalzahlung durch die oder Reisekosten für denselben Kalendertag gel-
Rentenzahlstellen oder die Versorgungsbezüge tend gemacht werden. Bei doppelter Haushalts-
1. Abgabe Grundsteuererklärung verlängert zahlenden Stellen Anfang Dezember erfolgen. führung kommt die Homeoffice-Pauschale aller-
bis 31.01.2023 Ein Antrag ist dazu nicht notwendig. Die Aus- dings nicht mehr in Betracht. Der jährliche Ma-
Auch wenn die Zahlen der bisher abgegebenen zahlung ist sozialversicherungsfrei. Zur EPP wird ximalbetrag für die Homeoffice-Pauschale wird
Erklärungen, vermutlich von Bundesland zu Bun- es sicherlich dann wieder eine Seite mit FAQ ge- ab VZ 2023 von bisher 120 Arbeitstagen mit ma-
desland extrem schwanken,so Verlief die Abga- ben, denn es wird sich die Frage stellen, was ist mit ximal 600 Euro Abzug auf bis zu 200 Arbeitstage,
be der Grundsteuererklärungen bis Mitte Okto- Rentner, die auch einen Minijob haben, erhalten also auf 1.000 € aufgestockt. Aufwendungen für
ber doch eher schleppend. Daher hatten die Fi- diese dann die 300 Euro quasi „doppelt“? Wie sieht Arbeitsmittel sowie beruflich veranlasste Telefon-
nanzminister der Länder dann irgendwann doch es mit der Steuerpflicht der 300 Euro aus? und Internetkosten können, wie bisher auch, ne-
ein Einsehen. ben der Homeoffice-Pauschale abgezogen wer-
3. Geplante Änderungen ab 2023 beim häus-
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung lichen Arbeitszimmer und bei der Homeof- den. Ob die 5 Euro je Tag noch zeitgemäß sind,
wird bundesweit einmalig von Ende Oktober fice-Pauschale können Sie ja selbst für sich entscheiden.
2022 bis Ende Januar 2023 verlängert. Das ha-
ben die Finanzminister der Länder so entschieden. Die 3. gute Nachricht, für viele, zumindest die 4. Inflationsausgleichsprämie ab dem
Nachweispflicht betreffend. Es wird aber auch 26.10.2022-31.12.2024 bis zu 3.000 Euro
Aus der Praxis gesprochen können wir nur sagen, „echte Verlierer“ geben. Im Zuge des s.g. Jahres- steuerfrei
wir sind gespannt, ob das die letzte Verlängerung steuergesetz (JStG 2022) sollen die Vorschriften
war. Aber mal über den Tellerrand hinausgeschaut: zum Abzug von Aufwendungen für die betrieb- Wie heißt es so schön, das beste kommt zum
Wenn bis Ende Oktober deutlich weniger als 50 liche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Schluss. Der Bundestag hat am 30.09.2022 die
Prozent die Grundsteuererklärung abgegeben ha- Wohnung mit Wirkung ab dem VZ 2023 „mo- Einführung einer s.g. steuerfreien Inflationsaus-
ben, dann bleibt abzuwarten, ob dies bis Ende Ja- dernisiert“ werden. Dies betrifft die Berücksichti- gleichsprämie beschlossen.
nuar 2023 zu erledigen ist. Unser Kredo, was soll gung von Arbeitszimmeraufwendungen und die Mit der am 25.10.2022 erfolgten Veröffentlichung
selbst bei einer Fristüberschreitung „schlimmes“ mittlerweile hinlänglich bekannten 5 Euro je Tag, im Bundesgesetzblatt können Arbeitgeber seit
passieren? Wird dann für eine Grundsteuer, die die s.g. Homeoffice-Pauschale. Hier sind unter- dem 26.10.2022 steuerfreie Zuschüsse leisten.
pro Jahr bisher eine Steuer von 250 Euro zur Folge schiedlich Konstellationen denkbar, auf die wir im Konkret sieht das verkündete Gesetz vor, dass Ar-
hatte, ein Verspätungszuschlag von 500 Euro fäl- Folgenden näher eingehen werden. beitgeber ihren Beschäftigten zur Abmilderung
lig? Wohl eher nicht und außerdem sind ja eigent- der Inflation einen steuer- und sozialversiche-
lich noch mindestens 2 Jahre die bisher geltenden 1.Das klassische Arbeitszimmer rungsfreien Betrag von bis zu 3.000 Euro aus-
Werte einschlägig. Ein unbeschränkter Abzug von Arbeitszimmerauf- zahlen können.
wendungen soll künftig nur noch möglich sein,
Wir bleiben einfach mal gespannt, wie sich die Ob und in welcher Höhe eine solche Prämie ge-
Einreichungszahlen entwickeln, vielleicht ist es wenn dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Ver- währt wird, steht dem Arbeitgeber frei. Heißt es
aber auch einfach so, dass viele Grundstücksei- fügung steht. Das könnte für einige Steuerpflichti- gibt hierzu grundsätzlich keinen Rechtsanspruch.
gentümer momentan andere Themen drücken als ge im Vergleich zur bisherigen Rechtslage zu einer Begünstigt sind alle Bar- und Sachleistungen, die
die Grundsteuerreform. Nichtsdestotrotz bleibt es erheblichen Verschlechterung führen. Liegt kein zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeits-
selbstverständlich eine Verpflichtung bzw. Not- Mittelpunktsfall vor, wird künftig eine Jahrespau- lohn gezahlt werden und durch die andere Ver-
wendigkeit. schale von 1.250 Euro gewährt ohne Nachweis einbarungen nicht ersetzt werden.
der tatsächlichen Aufwendungen für das häus-
2. Auch Rentner erhalten Energiepreispau- liche Arbeitszimmer. Ein s.g. Mittelpunktsfall liegt Insbesondere im Rahmen eines Gehaltsverzichts
oder einer Gehaltsumwandlung ist die Steuer-
schale (EPP) von 300 Euro vor, wenn sich der Mittelpunkt der beruflicehnTä-
tigkeit im Arbeitszimmer abspielt. In diesen Fäl- befreiung daher ausgeschlossen. Laut der Ge-
Auch wenn es (mal wieder) etwas gedauert, oder len kann der Steuerpflichtige zwischen beiden setzesbegründung kann die Prämie grundsätz-
vielleicht der „Druck von Außen“ einfach nur zu Abzugsformen wählen. Liegt ein anderer (außer- lich für jedes Dienstverhältnis gesondert in An-
groß war, so hat am 20.10.2022 der Bundestag häuslicher) Arbeitsplatz vor, kommt nur noch die spruch genommen werden. Dies soll auch für
den Gesetzesentwurf für die Zahlung einer Ener- Homeoffice-Pauschale in Betracht. aufeinanderfolgende Dienstverhältnisse mit un-
giepreispauschale an Rentner beschlossen. terschiedlichen Arbeitgebern gelten, sofern die-
2. Homeoffice-Pauschale
Die EPP von 300 Euro soll erhalten, wer zum se im begünstigten Zeitraum abgeschlossen wer-
Stichtag 01.12.2022 Anspruch auf eine Alters-, Bei der Homeoffice-Pauschale kommt es zu deut- den. Bei Auszahlung der Ausgleichsprämie muss
lichen Verbesserungen außerdem der arbeitsrechtliche Gleichbehand-
für die Steuerpflichti- lungsgrundsatz beachtet werden.
- 26 - B16 aktuell November 2022

