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Steuerrecht
Neues aus dem Steuerrecht
1. Corona-Krise: Weitere Verlängerung von • Handwerkerleistungen: Renovierungs-, Mo- für einen nachträglichen Dachgeschossausbau
Stundungen und Anpassung von Vorauszah- dernisierungs- und Erweiterungsarbeiten durch (auch bei einer Nutz-/Wohnflächenerweiterung),
lungen Handwerker, Gartengestaltung, Reparatur bzw. für eine nachträgliche Errichtung eines Carports,
Unternehmer und Privatpersonen, die von der Wartung von Heizung, Küchengeräten usw., einer Fertiggarage, eines Wintergartens oder ei-
Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheb- Schornsteinfegerleistungen bei einer höchst- ner Terrassenüberdachung, für eine spätere Gar-
lich negativ wirtschaftlich betroffen sind, kön- möglichen Steuerermäßigung von 1.200 € im tenneuanlage sowie für Außenanlagen wie Wege,
nen jetzt bis zum 30.06.2021 unter Darlegung Jahr Einzäunungen usw. grundsätzlich nach § 35a Abs. 3
ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis Nach § 35a Abs. 4 EStG ist die Steuerermäßigung EStG begünstigt sind. Voraussetzung für die Steu-
zum 30.06.2021 fälligen Steuern stellen. Die Stun- auf Leistungen begrenzt, die im Haushalt erbracht erermäßigung ist u. a., dass eine entsprechende
dungen sind längstens bis zum 30.09.2021 zu ge- werden. Zum „Haushalt“ können auch mehrere Rechnung vorliegt und die Zahlung unbar (auf
währen. Über den 30.09.2021 hinaus sind An- räumlich voneinander getrennte Orte (z. B. Zweit-, das Konto des Dienstleisters) erfolgt ist; dies gilt
schlussstundungen für entsprechende Steuern im Wochenend- oder Ferienwohnungen) gehören. auch für Abschlagszahlungen. Für die Berücksich-
Zusammenhang mit einer bis zum 31.12.2021 dau- Auch Leistungen, die außerhalb der Grundstücks- tigung der Steuerermäßigung im jeweiligen Kalen-
ernden Ratenzahlungsvereinbarung möglich. Auf grenzen erbracht werden, können begünstigt derjahr kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt
die Erhebung von Stundungszinsen verzichtet die sein, wenn die Arbeiten z. B. auf angrenzendem der Zahlung an. Zu beachten ist in diesem Zusam-
Finanzverwaltung regelmäßig. Betroffene Steu- öffentlichen Grund durchgeführt werden. Hie- menhang, dass ein eventueller „Anrechnungsü-
erpflichtige können bis zum 31.12.2021 Anträge runter fallen auch Kosten für die Reinigung und berhang“ verloren ist, d. h., die Steuerermäßigung
auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Ein- Schneeräumung des angrenzenden öffentlichen kann nicht zu einer „negativen“ Einkommensteuer
kommen- und Körperschaftsteuer 2021 stellen. Gehwegs (z. B. Winterdienst), nicht jedoch der führen; eine Anrechnung des übersteigenden Be-
An Anträge auf Stundungen oder auf Anpassung Fahrbahn einer öffentlichen Straße. Öffentlich- trags kann auch nicht im folgenden Jahr nachge-
der Vorauszahlungen sollen keine strengen Anfor- rechtliche Straßenreinigungsgebühren können holt werden.
derungen gestellt werden. Die Anträge sollen nicht nicht berücksichtigt werden. Der Begriff „im Haus-
deshalb abgelehnt werden, weil die entstandenen halt“ ist allerdings nicht in jedem Fall mit dem tat- 3. Weniger Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte
Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachge- sächlichen Bewohnen gleichzusetzen. So können bei Homeoffice
wiesen werden können. beim Umzug in eine andere Wohnung nicht nur Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätig-
die Umzugsdienstleistungen und Arbeitskosten keitsstätte kann regelmäßig eine Entfernungs-
2. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- im Zusammenhang mit der „neuen“ Wohnung, pauschale in Höhe von 0,30 Euro für die ersten
leistungen und Handwerkerleistungen sondern z. B. auch die Renovierungsarbeiten an 20 Entfernungskilometer als Werbungskosten gel-
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit Erhal- der bisherigen Wohnung berücksichtigt werden. tend gemacht werden. Wird die erste Tätigkeits-
tungs-, Renovierungs-, Instandsetzungs- und Mo- Die Steuerermäßigung kann nicht nur von (Mit-) stätte tatsächlich nicht (arbeitstäglich) aufgesucht
dernisierungsarbeiten in einem im EU-/EWR-Raum Eigentümern einer Wohnung, sondern auch von – z. B. bei vermehrten Arbeitszeiten im Homeoffice
liegenden privaten Haushalt oder der Pflege des Mietern in Anspruch genommen werden. Dies –, kommt insoweit auch die Entfernungspauschale
dazugehörigen Grundstücks kann eine Steuerer- setzt voraus, dass das gezahlte Hausgeld bzw. die nicht in Betracht. Stattdessen kann in den Jahren
mäßigung in Form eines Abzugs von der Einkom- gezahlten Nebenkosten Beträge umfassen, die 2020 und 2021 für die Tage, an denen der Arbeit-
mensteuer in Anspruch genommen werden (siehe für begünstigte haushaltsnahe Dienstleistungen nehmer ausschließlich in der häuslichen Wohnung
§ 35a Abs. 2 und 3 EStG). und handwerkliche Tätigkeiten abgerechnet tätig ist, die sog. Homeoffice-Pauschale (5 Euro/
Die Steuerermäßigung beträgt 20 % der Arbeits- wurden. Der auf den Mieter entfallende Anteil Tag, höchstens 600 Euro/Jahr) als Werbungsko-
kosten für an den Aufwendungen muss aus einer Jahresab- sten berücksichtigt werden. Tatsächliche Aufwen-
rechnung hervorgehen oder durch eine Beschei-
• haushaltsnahe Dienstleistungen: z. B. Putz-, Rei- dungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrs-
nigungsarbeiten in der Wohnung, Gartenpflege nigung (des Vermieters bzw. Verwalters) nachge- mittel (z. B. durch eine ÖPNV-Zeitfahrkarte) können
wie Rasenmähen, Heckenschneiden usw., Betreu- wiesen werden. auch dann über die Entfernungspauschale hinaus
ung von Haustieren; haushaltsnahe Pflege- und Nicht begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn
Betreuungsleistungen (auch durch Angehörige) im Rahmen einer Neubaumaßnahme; hierunter die Zeitfahrkarte aufgrund der vermehrten Tätig-
sowie Dienstleistungen bei eigener Heimunter- fallen Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Er- keit im Homeoffice nicht im geplanten Umfang
bringung bei einer höchstmöglichen Steuerer- richtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstel- für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstät-
mäßigung von 4.000 € im Jahr lung anfallen. Das bedeutet, dass z. B. Arbeitskosten te verwendet wird. Eine Aufteilung der entspre-
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