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Steuerrecht



                                            Neues aus dem Steuerrecht


       1. Corona-Krise: Weitere Verlängerung  von   • Handwerkerleistungen: Renovierungs-, Mo-  für einen  nachträglichen Dachgeschossausbau
        Stundungen und Anpassung von Vorauszah-  dernisierungs- und Erweiterungsarbeiten durch   (auch bei einer Nutz-/Wohnflächenerweiterung),
        lungen                              Handwerker, Gartengestaltung, Reparatur bzw.   für eine nachträgliche Errichtung eines Carports,
       Unternehmer und Privatpersonen, die von der   Wartung von Heizung, Küchengeräten usw.,   einer Fertiggarage, eines  Wintergartens oder ei-
       Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheb-  Schornsteinfegerleistungen bei einer höchst-  ner  Terrassenüberdachung, für eine spätere Gar-
       lich negativ wirtschaftlich betroffen sind, kön-  möglichen Steuerermäßigung von  1.200  € im   tenneuanlage sowie für Außenanlagen wie Wege,
       nen jetzt bis zum  30.06.2021 unter Darlegung   Jahr                     Einzäunungen usw. grundsätzlich nach § 35a Abs. 3
       ihrer Verhältnisse Anträge auf  Stundung der bis     Nach § 35a Abs. 4 EStG ist die Steuerermäßigung   EStG begünstigt sind. Voraussetzung für die Steu-
       zum 30.06.2021 fälligen Steuern stellen. Die Stun-  auf Leistungen begrenzt, die im Haushalt erbracht   erermäßigung ist u. a., dass eine entsprechende
       dungen sind längstens bis zum 30.09.2021 zu ge-  werden. Zum „Haushalt“ können auch mehrere   Rechnung vorliegt und die Zahlung  unbar (auf
       währen. Über den 30.09.2021 hinaus sind An-  räumlich voneinander getrennte Orte (z. B. Zweit-,   das Konto des Dienstleisters) erfolgt ist; dies gilt
       schlussstundungen für entsprechende Steuern im   Wochenend- oder Ferienwohnungen) gehören.   auch für Abschlagszahlungen. Für die Berücksich-
       Zusammenhang mit einer bis zum 31.12.2021 dau-  Auch Leistungen, die außerhalb der Grundstücks-  tigung der Steuerermäßigung im jeweiligen Kalen-
       ernden Ratenzahlungsvereinbarung möglich. Auf   grenzen erbracht werden, können begünstigt   derjahr kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt
       die Erhebung von Stundungszinsen verzichtet die   sein, wenn die Arbeiten z. B. auf angrenzendem   der Zahlung an. Zu beachten ist in diesem Zusam-
       Finanzverwaltung regelmäßig. Betroffene Steu-  öffentlichen Grund durchgeführt werden. Hie-  menhang, dass ein eventueller  „Anrechnungsü-
       erpflichtige können bis zum 31.12.2021 Anträge   runter fallen auch Kosten für die Reinigung und   berhang“ verloren ist, d. h., die Steuerermäßigung
       auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Ein-  Schneeräumung des angrenzenden öffentlichen   kann nicht zu einer „negativen“ Einkommensteuer
       kommen- und Körperschaftsteuer 2021 stellen.   Gehwegs (z. B.  Winterdienst), nicht jedoch der   führen; eine Anrechnung des übersteigenden Be-
       An Anträge auf Stundungen oder auf Anpassung   Fahrbahn einer öffentlichen Straße. Öffentlich-  trags kann auch nicht im folgenden Jahr nachge-
       der Vorauszahlungen sollen keine strengen Anfor-  rechtliche Straßenreinigungsgebühren können   holt werden.
       derungen gestellt werden. Die Anträge sollen nicht   nicht berücksichtigt werden. Der Begriff „im Haus-
       deshalb abgelehnt werden, weil die entstandenen   halt“ ist allerdings nicht in jedem Fall mit dem tat-  3. Weniger Fahrten  zur ersten Tätigkeitsstätte
       Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachge-  sächlichen Bewohnen gleichzusetzen. So können   bei Homeoffice
       wiesen werden können.                beim Umzug in eine andere Wohnung nicht nur   Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätig-
                                            die Umzugsdienstleistungen und Arbeitskosten   keitsstätte kann regelmäßig eine  Entfernungs-
       2.  Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst-  im  Zusammenhang mit der „neuen“ Wohnung,   pauschale in Höhe  von 0,30 Euro  für die ersten
        leistungen und Handwerkerleistungen   sondern z. B. auch die Renovierungsarbeiten an   20 Entfernungskilometer als Werbungskosten gel-
       Für Aufwendungen im Zusammenhang mit Erhal-  der bisherigen Wohnung berücksichtigt werden.   tend gemacht werden. Wird die erste Tätigkeits-
       tungs-, Renovierungs-, Instandsetzungs- und Mo-  Die Steuerermäßigung kann nicht nur von (Mit-)   stätte tatsächlich nicht (arbeitstäglich) aufgesucht
       dernisierungsarbeiten in einem im EU-/EWR-Raum   Eigentümern einer Wohnung, sondern auch von   – z. B. bei vermehrten Arbeitszeiten im Homeoffice
       liegenden privaten Haushalt oder der Pflege des   Mietern in Anspruch genommen werden. Dies   –, kommt insoweit auch die Entfernungspauschale
       dazugehörigen Grundstücks kann eine Steuerer-  setzt voraus, dass das gezahlte Hausgeld bzw. die   nicht in Betracht. Stattdessen kann in den Jahren
       mäßigung in Form eines Abzugs von der Einkom-  gezahlten Nebenkosten Beträge umfassen, die   2020 und 2021 für die Tage, an denen der Arbeit-
       mensteuer in Anspruch genommen werden (siehe   für begünstigte haushaltsnahe Dienstleistungen   nehmer ausschließlich in der häuslichen Wohnung
       § 35a Abs. 2 und 3 EStG).            und handwerkliche  Tätigkeiten abgerechnet   tätig ist, die sog. Homeoffice-Pauschale (5 Euro/
       Die Steuerermäßigung beträgt 20 % der Arbeits-  wurden. Der auf den Mieter entfallende Anteil   Tag, höchstens 600 Euro/Jahr) als  Werbungsko-
       kosten für                           an den Aufwendungen muss aus einer Jahresab-  sten berücksichtigt werden. Tatsächliche Aufwen-
                                            rechnung hervorgehen oder durch eine Beschei-
       • haushaltsnahe Dienstleistungen: z. B. Putz-, Rei-                      dungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrs-
        nigungsarbeiten in der Wohnung, Gartenpflege   nigung (des Vermieters bzw. Verwalters) nachge-  mittel (z. B. durch eine ÖPNV-Zeitfahrkarte) können
        wie Rasenmähen, Heckenschneiden usw., Betreu-  wiesen werden.           auch dann über die Entfernungspauschale hinaus
        ung von Haustieren; haushaltsnahe Pflege- und   Nicht begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten   als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn
        Betreuungsleistungen (auch durch Angehörige)   im Rahmen einer  Neubaumaßnahme; hierunter   die Zeitfahrkarte aufgrund der vermehrten Tätig-
        sowie Dienstleistungen bei eigener Heimunter-  fallen Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Er-  keit im Homeoffice nicht im geplanten Umfang
        bringung bei einer höchstmöglichen Steuerer-  richtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstel-  für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstät-
        mäßigung von 4.000 € im Jahr       lung anfallen. Das bedeutet, dass z. B. Arbeitskosten   te verwendet wird. Eine Aufteilung der entspre-

































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